Von: mk
Bozen – Um den aktuellen Stand in puncto Südtirol-Autonomie sowie um notwendige Reparaturmaßnahmen ging es in den politischen Gesprächen, die Landeshauptmann Arno Kompatscher am heutigen Mittwochnachmittag in Wien führte. Sowohl gegenüber Bundespräsident Alexander Van der Bellen als auch gegenüber Bundeskanzler Karl Nehammer betonte Südtirols Landeshauptmann, dass man mit der Regierung in Rom einen konstruktiven Austausch pflege. Wichtig sei der aktuelle Informationsaustausch vor allem auch mit den Institutionen der Republik Österreich, um eine gemeinsame Vorgehensweise abzustecken.
Landeshauptmann Kompatscher verwies in den Gesprächen einmal mehr auf die negativen Auswirkungen der italienischen Verfassungsreform von 2001 auf die Südtirol-Autonomie. Vor allem die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes würde sich negativ auf die Gesetzgebungsbefugnisse des Landes Südtirol auswirken, so dass dadurch einige problematische Situationen entstanden seien und wahrscheinlich weiterhin entstünden. Die Auslegungen würden Südtirols Kompetenzen aushöhlen, da sie dem Staat eine übergreifende Generalkompetenz zusprechen, wodurch autonome Gesetzgebungsbefugnisse Südtirols übergangen würden. “Ich habe in Rom immer wieder darauf hingewiesen, dass wir in einigen Bereichen unter dem Standard von 1992 liegen. Wir können nicht dulden, dass Südtirols Gesetzgebungsbefugnisse schmälernd interpretiert werden”, unterstrich Kompatscher: “Und wir erwarten uns, dass entsprechende Reparaturmaßnahmen gesetzt werden.” Schließlich habe Österreich die Streitbeilegungserklärung vor 30 Jahren aufgrund erreichter Standards abgegeben.
Gegenstand beider Gespräche war auch der Krieg und die Flüchtlingsbewegungen und wie die europäische Politik darauf reagieren kann. Hinsichtlich der allgemeinen Preissteigerungen wurden mögliche Maßnahmen beleuchtet, die vor allem auch im Bereich der Energie gesetzt werden könnten.
Landeshauptmann Kompatscher nutzte seinen Wien-Besuch auch, die österreichische Staatsspitze zu den Gedenkveranstaltungen “30 Jahre Streitbeilegung” am 11. Juni 2022 und “50 Jahre Zweites Autonomie-Statut” am 5. September persönlich einzuladen.