Von: mk
Mals/Bozen – “Ein männlicher, circa 45 Kilogramm schwerer Wolf wurde am 12. August kurz nach Mitternacht auf 2800 Höhenmetern erlegt”, berichtet Landesforstdirektor Günther Unterthiner, “der Wolf war in einer Kälbergruppe aufgespürt worden”.
Am 30. Juli hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher die Entnahme von zwei Wölfen im Obervinschgau genehmigt; mit der Aufgabe wurde das Landesforstkorps betraut. (LPA hat berichtet). Der Landeshauptmann hebt die professionelle Arbeit des Landesforstkorps in diesem Zusammenhang hervor und spricht im Namen der gesamten Landesregierung seinen Dank für den besonderen Einsatz aus. “Das ist eine Grundlage für die Regulierung von Schadwölfen, also eine wichtige Voraussetzung für die langfristige Fortführung der traditionellen Almwirtschaft”, unterstreicht Kompatscher.
“Der Wolf ist in Südtirol zunehmend zur Bedrohung für die traditionelle Almwirtschaft und teilweise auch für die öffentliche Sicherheit geworden”, weist Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher hin und dankt dem Landeshauptmann für die Unterzeichnung des Abschussdekretes sowie dem Landesforstkorps für die Durchführung.
Im Zeitraum zwischen Mai und Juli dieses Jahres wurden auf einer Alm im Obervinschgau 31 Risse von Weidetieren verzeichnet, die von der Forstbehörde als Wolfsangriffe bestätigt und dokumentiert wurden. In derselben Gegend waren in der vorangegangenen Almsaison bereits 42 Risse verzeichnet worden. Die betroffenen Almen wurden gemäß Landesgesetz Nr. 10/2023 als Weideschutzgebiete ausgewiesen. Die Eigentümer haben trotzdem zusätzliche Maßnahmen zum Herdenschutz ergriffen, die jedoch wirkungslos blieben.
Sowohl die Wildbeobachtungsstelle des Landes als auch das Institut für Umweltschutz und Forschung (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale ISPRA) haben sich gemäß Landesgesetz 10/2023 für die Entnahme von zwei Wölfen positiv ausgesprochen. Die Genehmigung zur Entnahme ist 60 Tage lang gültig.
Die Europäische Union hatte den Schutzstatus des Wolfs von “streng geschützt” auf “geschützt” herabgestuft, die entsprechende Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie trat am 14. Juli in Kraft.
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