Von: mk
Bozen – Die österreichische Regierung hat gestern dem Nationalrat den Entwurf für ein Konsulargesetz übermittelt. Mit dem Gesetz setzt Österreich eine EU-Richtlinie um, die einheitliche Standards beim konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland vorgibt. So können sich EU-Bürger an Konsulate anderer Mitgliedsstaaten wenden, wenn das eigene Heimatland in diesem Staat keine diplomatische Vertretung hat. Zudem sieht der Gesetzentwurf konsularischen Schutz auch für Personen vor, für die eine “völker- oder unionsrechtliche Verpflichtung oder die Ausübung einer völkerrechtlichen Schutzfunktion” besteht.
“Die Schutzfunktion Österreichs für die deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler ist eine solche und wird in der Gesetzesvorlage auch explizit angeführt”, sagt Landeshauptmann Kompatscher, “deutsch- und ladinischsprachigen Südtirolern würde mit der Verabschiedung dieses Gesetzes die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf im Ausland neben dem italienischen Konsulat auch das österreichische aufsuchen zu können.” Dies sei von praktischem Nutzen und ermöglicht den Gebrauch der Muttersprache im Ausland.
Leiter Reber: “Österreichs Konsulate bald für Südtiroler offen”
Als eine „weitere Bekräftigung der Verbundenheit und Schutzfunktion mit uns Südtirolern“ bezeichnet Freiheitlichen-Obmann Andreas Leiter Reber die Regierungsvorlage zum neuen österreichischen Konsulargesetz.
„Viele Südtiroler werden sich auf die Verabschiedung dieses Gesetztes freuen, denn dadurch können die Dienste aller österreichischen Botschaften im Ausland genutzt werden. Vielfach sind es schwierige Situationen wenn im Ausland die Hilfe eines Konsulats beansprucht werden muss, umso wertvoller, dass uns Südtirolern künftig auch Konsulate offen stehen werden, in denen wir in unserer Muttersprache kommunizieren können“, so Leiter Reberabschließend.
Südtiroler Heimatbund: “Neues Konsulargesetz stärkt südtirolerisch-österreichische Beziehungen”
Als sehr gut und diplomatisch von enormen Wert bezeichnet der Südtiroler Heimatbund das neue Konsulargesetz, das das Recht der deutsch- und ladinischen Bevölkerung auf konsularischen Schutz durch Österreich verbrieft.
Das Gesetz selbst setze eine EU-Richtlinie um, welche die gleichförmigen Bestimmungen in Bezug auf den konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland vorsieht. Auf diese Art und Weise würden aller Wahrscheinlichkeit nach die deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler zwischen dem italienischen und österreichischen Konsulat wählen können. Eine weitere Bindung an Österreich sei somit Fakt, berichtet Obmann Roland Lang.
„Bisher hatte unser Vaterland kein individuelles Konsulargesetz. Dementsprechende Regelungen waren auf unterschiedliche Gesetze verstreut. Das war mitunter sehr komplex. Bis jetzt kam lediglich das Wiener Einkommen über konsularische Beziehungen zum Gebrauch“ fügt Lang hinzu.
In Paragraf des Gesetzesentwurfs würden jene Personengruppen aufgezählt, denen die österreichischen Konsularbehörden konsularischen Schutz gewähren: österreichischen Staatsbürgern und Österreich zuzurechnenden juristischen Personen, “nicht vertretenen Unionsbürgern” sowie “sonstigen Personen, sofern eine völker- oder unionsrechtliche Verpflichtung oder die Ausübung einer völkerrechtlichen Schutzfunktion dies vorsieht”. In den Erläuterungen zum Gesetzestext wird konkret die Schutzfunktion für die deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler angeführt, aber auch der konsularische Schutz für ehemalige österreichische Staatsbürger, die Opfer des Nationalsozialismus geworden sind.
„Damit wird in den Erklärungen zum vorliegenden Gesetzestext die Schutzfunktion für die deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler explizit aufgeführt. Und das ist in einem schier grenzenlosen Europa und im Sinne der historischen Verbindung zwischen Österreich und Südtirol mehr als nur löblich und förderlich“, schließt Lang.