Kurz sieht sich zu Unrecht angeklagt

Kurz beantragte vor Prozess-Beginn Freispruch

Freitag, 13. Oktober 2023 | 18:18 Uhr

Der frühere Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat vor dem Beginn seines Prozesses wegen falscher Zeugenaussage einen Freispruch beantragt. In einer dem Richter übermittelten Gegenäußerung seines Anwalts werden mehrere Gründe aufgeführt, warum der Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) über das Ziel hinausschieße. Es handle sich “nicht einmal um sachliche und objektive Begründungen, sondern um eine bloße Anhäufung von Scheinargumenten”.

Auf 20 Seiten argumentiert Kurz, der durch Anwalt Otto Dietrich vor Gericht vertreten wird, warum er im Ibiza-Untersuchungsausschuss nicht falsch ausgesagt habe. Ihm wird vorgeworfen, er hätte als Auskunftsperson im Zusammenhang mit der Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft nicht die Wahrheit gesagt. Der Prozess, bei dem auch Ex-ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner und der Kurz-Vertraute Bernhard Bonelli angeklagt sind, beginnt am kommenden Mittwoch.

Kurz stößt sich in der Gegenäußerung, die der APA vorliegt, etwa am Strafantrag selbst. Im Gegensatz zu einer Anklageschrift, wie sie bei größeren Strafandrohungen eingebracht wird, müsse ein solcher nämlich gar keine Begründung enthalten. “Mehr als ungewöhnlich” sei es daher, dass der Strafantrag, der insgesamt 108 Seiten umfasst, “99 Seiten gesetzlich nicht erforderliche, weitwendige Begründungen enthält”. Auch für die Angeklagten sprechende Beweisergebnisse würden nicht beachtet. Ein solches Vorgehen widerspreche nicht dem Objektivitätsgebot, befindet Kurz.

“Um festzustellen, ob es einen Unterschied zwischen ‘Wort und Wirklichkeit’ gibt, müssen zuerst die Aussagen von Sebastian Kurz im Ibiza-Untersuchungsausschuss in ihrer Gesamtheit analysiert werden”, heißt es weiter. Dabei zeige sich, dass die inkriminierten Aussagen nicht den von der WKStA unterstellten “Bedeutungsgehalt” hätten, weil die Anklagebehörde “bei mehreren Deutungsmöglichkeiten regelmäßig diejenige Interpretation wählt, die die Aussage als falsch erscheinen lässt, oder sogar stellenweise einen Bedeutungsgehalt behauptet, der sich überhaupt nicht in der Aussage findet”.

Die WKStA verdrehe die Aussage von Kurz “geradezu ins Gegenteil”, wenn sie annimmt, dass der Ex-Kanzler die Existenz einer Vereinbarung zwischen dem ehemaligen Finanzstaatssekretär Thomas Schmid und dem einstigen ÖBB-Finanzvorstand Arnold Schiefer ausgeschlossen hätte, heißt es weiter in der Gegenäußerung. Gleichzeitig will Kurz’ Seite wissen, warum bei Schiefers Aussagen ein anderer Maßstab angeleget worden sei und die Ermittlungen gegen diesen “zu Recht” eingestellt worden seien.

Auch Kurz’ Vorgänger als Parteichef, Reinhold Mitterlehner, habe die WKStA die Möglichkeit eingeräumt, dessen Aussagen bei einer Zeugeneinvernahme zu ändern, heißt es in der Gegenäußerung. Ebenso einen Oberstaatsanwalt. “Hätte die WKStA den Maßstab, den sie bei diesen drei Beispielen angelegt hat, auch auf den gegenständlichen Vorwurf gegen Sebastian Kurz angewendet, so zeigt sich klar, dass die WKStA gar keine Anklage hätte erheben dürfen”, lautet der Succus.

Indes wurde am Freitag auch via Firmenbuch bekannt, wie viel Kurz als nunmehriger Unternehmer mit seiner Anfang 2022 gegründeten SK Management GmbH wirtschaftlich lukriert hat. Der Jahresabschluss weist einen Bilanzgewinn von rund 1,9 Mio. Euro aus.

Von: apa