Von: mk
Bozen – Nach intensiven Gesprächen mit den Interessensvertretern haben der Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler und Bauernbundobmann Leo Tiefenthaler kürzlich eine Vereinbarung zum Wolfsmanagement und Herdenschutz zum Schutz der Almwirtschaft unterschrieben.
Schuler: International rechtliche Basis schaffen
Der Landwirtschaftslandesrat erklärt: “Mit dieser Vereinbarung haben wir die gemeinsame Vorgehensweise in Sachen Wolfsmanagement und Herdenschutz in Südtirol definiert.” Die Ziele sind in der Vereinbarung klar erläutert. “Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Südtiroler Berg- und Almgebiet als sensibles Gebiet ausgewiesen wird”, berichtet Schuler. So wolle man auf Ebene der Alpenregionen einen Managementplan für den Wolf erstellen und gemeinsam eine Integration im sogenannten „Piano lupo“ erreichen.
Laut Schuler will man sich aber auch auf EU- und staatlicher Ebene für eine bessere rechtliche Basis einsetzen. Dies soll die Möglichkeit schaffen, Gebiete festzulegen, in denen der Schutzstatus des Wolfes aufgrund der intensiven Bewirtschaftung und Beweidung gesenkt werden kann und somit Entnahmen möglich sein werden.
Bauernbund: Mehr Zuständigkeit ans Land Südtirol
Bauernbundobmann Tiefenthaler fordert erneut: “Sensible Gebiete sollten grundsätzlich wolfsfrei bleiben und die Zuständigkeit für die Umsetzungsmaßnahmen der genannten Ziele soll dem Land Südtirol übertragen werden.”
Heuer Pilotalmen mit Hirten und Kameras
Die Vereinbarung zwischen dem Land Sdütirol und dem Südtiroler Bauernbund legt auch konkrete Maßnahmen für das Jahr 2020 fest. Auf Vorschlag des Bauernbundes wurden Almen ausgewählt, wo der Wolf nachgewiesenermaßen präsent ist, darunter die Schlanderser Alm, die Kirchberg Alm, die Möltner Kaser, die Cisloner Alm, die Plosachalm, die Tramanzalm, die Do Rönn, die Kapplerkassa, die Nemesalm und die Klammbachalm. Hier wird es Pilotprojekte für den Herdenschutz geben. Zudem will man eine größere Anzahl an Hirten ausbilden, ein Monitoringsystem mit Kamera einführen. Auch garantiert die Vereinbarung eine Auszahlung von Schadensvergütungen möglichst 30 Tagen nach Wolfsrissen.
Klares Vorgehen nach Wolfsrissen festgelegt
Festgelegt wurde auch, wie bei im konkreten Fall eines Wolfsrisses vorzugehen ist: Nach einer gemeldeten Wolfssichtung oder einem Wolfsriss werden Gruppen aus Hirten, Landwirten oder Helfern und Bediensteten der Landesabteilung Forstwirtschaft eingesetzt. “Sie werden schnell vor Ort sein, um die Unversehrtheit der Herdentiere zu gewährleisten und die Erhebungen aufzunehmen”, berichtet Landesrat Schuler. Bei erwiesener Notwendigkeit werde man die Urheberschaft des Risses durch eine DNA-Analyse möglichst innerhalb 30 Tagen klären. Schuler kündigt an, dass die DNA-Proben der Wölfe regelmäßig öffentlich zugänglich gemacht werden.