Von: mk
Bozen – In der derzeit laufenden Juni-Sitzungswoche des Südtiroler Landtages wurden auch die Themen der hohen Lebenshaltungskosten und das Unterstützungs- und Beitragssystem in Südtirol diskutiert. Angesprochen wurde zudem die sogenannte Transferentzugsrate, also das Paradoxon, dass mehr Arbeit und ein höherer Lohn nicht unbedingt eine finanzielle Besserstellung der Menschen bedeuten, weil durch die höhere Entlohnung der Bezug von Sozialleistungen wegfällt oder die anfallenden Steuern höher werden. Kritisiert wurde u.a. auch, dass es Beiträge gebe, die den Empfängerinnen und Empfängern keine tatsächlichen Vorteile brächten und dass deshalb die Durchführung einer Studie notwendig sei, um die Inanspruchnahme und Zielgenauigkeit von Leistungen zu erheben.
Rosmarie Pamer, Landesrätin für Sozialen Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt, verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass sich das System der finanziellen Sozialhilfe seit seiner letzten großen Reform vor 25 Jahren mehrfach verändert hat und den sich ständig ändernden globalen, nationalen und regionalen Rahmenbedingungen angepasst wurde. „Das wollen wir auch weiterhin so handhaben“, betont Pamer und ergänzt: „Auch deshalb hat die Landesregierung am 3. Juni auf meinen Vorschlag beschlossen, das bestehende Beitragssystem und seine einzelnen finanziellen Sozialhilfeleistungen einer eingehenden Analyse hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Zielgenauigkeit durch eine multidisziplinäre Arbeitsgruppe zu unterwerfen.“ Dies unter Berücksichtigung neuer Rahmenbedingungen und Entwicklungen sowie der Zielgruppen, zum Beispiel Alleinerziehende, „working poor“, psychisch kranke Menschen, die vom Arbeitsmarkt nicht aufgenommen werden etc..
Im Rahmen der Analyse sollen verschiedene Best Practices bestehender Systeme der finanziellen Sozialhilfe durchleuchtet werden, zum Beispiel das der Emilia-Romagna, Österreichs, Schwedens oder der Schweiz. „Anhand der Ergebnisse der Arbeiten werden dann konkrete Vorschläge zur Veränderung einzelner Leistungen oder ein neues System erarbeitet, wobei stets die Bedarfsgerechtigkeit im Fokus stehen wird“, unterstreicht Landesrätin Pamer.
Schon vorgesehen seien auch die Anpassung des ISEE-Schwellenwerts für den Erhalt des Landeskindergelds an jenen des staatlichen einheitlichen Kindergelds (“Assegno unico per i figli”) und damit eine Anhebung des Wertes von 40.000 Euro auf 45.000 Euro. „Dazu müssen aber zunächst die Vermögensbewertungen von ISEE und EVEE zusammengeführt werden – daran wird bereits gearbeitet”, so Pamer.
Magdalena Amhof, Landesrätin für Europa, Arbeit und Personal, erinnert weiters daran, dass es zahlreiche valide Vergleichsstudien in Italien sowie im deutschsprachigen und europäischen Raum gibt, die Phänomene wie die Transferentzugsrate beleuchten. „Die Ergebnisse dieser Studien lassen sich sehr gut auf Südtirol umlegen und liefern eine wertvolle Datengrundlage“, so Amhof, „deshalb wissen wir nicht nur sehr genau, wo die Problematiken liegen, sondern wir wissen auch zu reagieren.“
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