Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat sich heute mit den Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im Energiebereich befasst und diese genehmigt.
“Mit den heute beschlossenen Förderungen kommen wir bei der Umsetzung des Klimaplans Südtirol 2040 einen weiteren Schritt voran”, betont Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato. 2023 sei eine Neuausrichtung der Förderkriterien erfolgt. “Wie immer wird ein Höchstmaß an Nachhaltigkeit angestrebt, sowohl in ökologischer als auch in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht, vor allem für die Familien. Mit den heute genehmigten Beiträgen machen wir einen weiteren Schritt nach vorn bei der Umsetzung des Klimaplans und kümmern uns weiterhin um die Bedürftigen. In den neuen Richtlinien werden wir die Maßnahmen des letzten Jahres, die sich als sehr wirksam erwiesen haben, weiterführen und gleichzeitig die Kriterien vereinfachen”, sagt Umwelt- und Energielandesrat Vettorato.
Fokus auf energetische Sanierung
Beibehalten wird insbesondere der starke Förderanreiz bei der energetischen Gesamtsanierung: Je effizienter das Gebäude, desto höher fällt der Beitragssatz aus. So wird die energetische Sanierung eines Gebäudes bei Erreichung des KlimaHaus-Standards C mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, bei Erreichung des KlimaHaus-Standards B oder R mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern (Kondominien mit mindestens fünf beheizten Baueinheiten und mindestens fünf Eigentümern) liegt der Fördersatz bei Erreichung der KlimaHaus-Klasse B auch 2024 bei 50 Prozent, bei Erreichung der KlimaHaus-Klasse C nun bei 50 Prozent. Nicht weiter gefördert wird hingegen die energetische Sanierung einzelner Gebäudeeinheiten (Wohnungen), da der Schwerpunkt auf der Gesamtsanierung von Gebäuden liegt.
Beibehalten wird der 40-prozentige Beitrag für Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen und eventueller Speicherbatterien, sowohl in Neubauten als auch in bestehenden KlimaHaus-C-Gebäuden. “Die Installation von Wärmepumpen hat sich in den letzten fünf Jahren auch dank dieser Beiträge verdoppelt”, berichtet Flavio Ruffini, Direktor der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Weiterhin Förderung für Photovoltaikanlagen für Kleinunternehmen
Der im Jahr 2023 eingeführte 20-prozentige Beitrag für die Installation von Photovoltaikanlagen und Speicherbatterien für Kleinunternehmen zur Deckung ihres Strombedarfs wird ebenfalls beibehalten. “Diese Maßnahme hat sich als sehr erfolgreich erwiesen”, so Ruffini. “850 Anträge wurden dazu im Jahr 2023 eingereicht. Dadurch hat sich die installierte Leistung der Photovoltaik in Südtirol um rund 23 Megawatt erhöht.”
Speicherbatterien als Einzelmaßnahme werden hingegen nicht mehr gefördert. Auch die Förderung der Wasserkraft für Almen, die nicht an das Stromnetz angeschlossen sind, und für Biogasanlagen läuft am 31. Dezember 2023 aus.
Bei den Fernheizwerken wird die Erweiterung der Verteilungsinfrastruktur und die Energetische Optimierung 2024 weiterhin gefördert. Für den Ausbau der Verteilungsinfrastruktur entfällt die Berechnung des Betriebsergebnisses, was eine erhebliche Erleichterung für die Antragsteller darstellen wird.
Ab 1. Jänner 2024 Beitragsgesuche einreichen
Gesuche können von 1. Jänner bis 31. Mai 2024 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Sie müssen vor Baubeginn eingereicht werden und werden in der Reihenfolge des Einreichdatums bearbeitet, solange die bereit gestellten Finanzmittel reichen. Die neuen Richtlinien für Beiträge gelten für Einzelpersonen, öffentliche Verwaltungen und gemeinnützige Organisationen sowie für Unternehmen und für Fernheizwerke. Bis Ende des Jahres werden die Informationen und der entsprechende Dienst für die Energieförderungen 2024 auf den Landeswebseiten aktualisiert sein.