VZS: Der Stromkuchen schmeckt

Landesregierung: Strom-Bonus Südtirol kommt

Dienstag, 18. Dezember 2018 | 15:36 Uhr

Bozen – Alle Erstwohnsitze in Südtirol sollen ab 2019 in den Genuss des Strom-Bonus Südtirol kommen. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen.

Der Strom-Bonus Südtirol kommt. Davon profitieren werden alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Südtirol, die einen Stromanschluss haben. In der heutigen (18. Dezember) letzten Sitzung vor Weihnachten hat Landesrat Richard Theiner eine Beschlussvorlage in die Landesregierung gebracht, um einige grundsätzliche Eckpfeiler für die Auszahlung des Strom-Bonus Südtirol festzulegen. Dieser Bonus wird nach Festlegung weiterer rechtlicher Grundlagen allen Bürgerinnen und Bürgern mit Südtiroler Hauptwohnsitz für ihre Erstwohnung zugutekommen. Der Bonus wird direkt über die Stromrechnung verrechnet werden und anfänglich bei 50 Euro im Jahr je Begünstigtem liegen.

Auf die autonomiepolitischen Zusammenhänge – den Artikel 13 des Autonomiestatutes, der die Bereitstellung von Gratisstrom durch die Konzessionsinhaber vorsieht, das Landesgesetz, das die Verteilung dieses Stroms an bestimmte Verbrauchergruppen zum Inhalt hat, und die Übertragung der Zuständigkeiten für die großen Wasserableitungen an das Land vor einem Jahr – wies bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung Landeshauptmann Arno Kompatscher hin. “An diesem Mehrwert soll die Allgemeinheit möglichst breit teilhaben”, begründete der Landeshauptmann die Entscheidung für den Strombonus. Er bezifferte den Gesamtwert derzeit auf elf bis zwölf Millionen Euro, wobei der Produktion, Preisentwicklung und Betriebseigenheiten eine Rolle spielten.

Mit dem heutigen Beschluss hat die Landesregierung auch bestätigt, dass der Strom-Bonus Südtirol von den Konzessionären von Kraftwerken über 220 Kilowatt mittlerer jährlicher Nennleistung gespeist wird. Bisher hatten die Konzessionäre bereits entsprechend ihrer Produktion und dem durchschnittlichen Jahresenergiepreis Gratisstrom an das Land abgegeben.

Inhaber bestehender Konzessionen für den Betrieb von Kraftwerken über 220 Kilowatt werden auch in Zukunft gemäß den seit 2008 geltenden Regelungen zu diesem Bonus beitragen. Der Beitrag von Konzessionären von Großkraftwerken über drei Megawatt mittlerer Nennleistung wird nach dem Verfall, dem Verzicht oder dem Entzug der bestehenden Konzession künftig auf der Grundlage einer parametrisierten Formel neu berechnet. Neben den bisherigen Parametern werden verstärkt auch die Eigenheiten des Werkes berücksichtigt.

“Mit diesem Bonus”, zeigt sich Landesrat Theiner zufrieden, “kann endlich auch das gesamte Territorium an der Nutzung der öffentlichen Ressource Wasser beteiligt werden. Damit sind weitere wichtige Grundlagen geschaffen, dass ein zentrales Anliegen der scheidenden Landesregierung endlich in Erfüllung gehen kann.”

Die Vorarbeiten zur Einführung des Strom-Bonus Südtirol laufen seit geraumer Zeit. Seit Jahresbeginn hat das Land mit der Energieaufsichtsbehörde ARERA verhandelt, um Umsetzungsmodelle zu definieren, die von den Stromverkäufern in den eigenen Abrechnungsmodellen unbürokratisch und möglichst einfach eingebaut werden können. Auf lokaler Ebene haben mit den Kraftwerksbetreibern und Verteilern langwierige Verhandlungen stattgefunden. Vor der Einführung des Strom-Bonus Südtirol gilt es noch die Modalitäten der Auszahlung festzulegen. Ebenso müssen Stromverteilern und -verkäufern Instrumente in die Hand gegeben werden, um den Auszahlungsmechanismus in ihre Abrechnungsmodelle einbauen zu können, erläutert Landesrat Theiner.

Der VZS schmeckt der Stromkuchen für alle Südtiroler

Alle Familien erhalten laut Beschluss ab 2019 in ihrer Erstwohnung eine Vergütung für den Gratisstrom, den Konzessionäre großer Wasserableitungen dem Land oder bestimmten Verbrauchergruppen jährlich abtreten oder vergelten müssen. Dies als Gegenleistung dafür, dass sie das öffentliche Gut Wasser durch Stromproduktion nutzen dürfen. Grundlage für die Entlastung der Verbraucherhaushalte ist der Artikel 13 des Autonomiestatuts von 1972.

Der von der Landesregierung heute beschlossene Strom-Bonus Südtirol wird den privaten Haushalten ohne eigene Gesuchsstellung von allen Stromverkäufern direkt auf der Stromrechnung für die Erstwohnung gutgeschrieben. Damit werden jährlich um 14 Millionen Euro an die BürgerInnen weitergegeben. Pro Haushalt beläuft sich der jährliche Strom-Bonus bei in etwa 200.000 Erstwohnungs-Stromanschlüssen damit um 70 Euro, wobei die Kosten für das Abrechnungssystems in Abzug gebracht werden.

Die Verbraucherzentrale Südtirol hatte sich schon seit langem dafür stark gemacht, dass alle Familien in Südtirol an diesen Vorteilen laut Autonomiestatuts teilhaben sollten, und die Verteilung der sogenannten Gratisstrom-Quoten an alle privaten Haushalte in Südtirol seit langem gefordert.

Der Vorsitzende der Verbraucherzentrale Südtirol, Agostino Accarrino und der Geschäftsführer Walther Andreaus sind erfreut, dass „erstmals alle Südtirolerinnen und Südtiroler vom Stromkuchen was abbekommen. Und er schmeckt! Zwar ist der Strom-Bonus Südtirol kein großer Wurf, aber ein guter. Energielandesrat Theiner kann damit durchaus auf eine positive Bilanz in seinem Ressort zurückblicken. Er hat eine bessere Situation hinterlassen, als er sie vorgefunden hatte. Auch Landeshauptmann Kompatscher hatte sich dafür eingesetzt, dass alle Bürgerinnen und Bürger Südtirols am Stromkuchen beteiligt werden.“

ASGB: Endlich Entlastung der Haushalte!

Der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), Tony Tschenett, begrüßt in einer Presseaussendung den von der Südtiroler Landesregierung beschlossenen Strom-Bonus für alle Haushalte.

Tschenett merkt an, dass damit einer bereits seit langem getätigten Forderung des ASGB nachgekommen worden sei. Besonders vorteilhaft für die Betroffenen wäre die Tatsache, dass der Bonus unbürokratisch in Anspruch genommen werden kann und keine Behördengänge und langwierige Ansuchen von Nöten seien. Laut Beschluss der Landesregierung würden die 70 Euro Bonus direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben werden.

„In Zeiten stagnierender Löhne und Pensionen ist diese Maßnahme eine direkt spürbare Entlastung der Haushalte, die wir vorbehaltslos teilen und begrüßen“, so Tschenett, der abschließend die Hoffnung zum Ausdruck bringt, dass diese Aktion der Startschuss für weitere entlastende Maßnahmen zugunsten der Bürger war.

Unternehmerverband: Energiebonus für Familien und Unternehmen

Der Unternehmerverband begrüßt den Energiebonus für Südtiroler Familien, den die Landesregierung heute beschlossen hat: “Jetzt sind wir gefordert, auch für Unternehmen eine entsprechende Maßnahme zu treffen“, so Verbandspräsident Federico Giudiceandrea.

Am Beginn der letzten Legislaturperiode hatten sich Unternehmerverband und Gewerkschaften in einem gemeinsamen Grundsatzpapier an die Landesregierung gewandt und in Sachen Energiepolitik vorgeschlagen, den Gestaltungsspielraum bestmöglich zu nutzen, um wettbewerbsfähige Preise für Familien und Unternehmen zu garantieren. „Mit dem Energiebonus für Familien wurde ein erster Schritt gesetzt, dem nun auch der zweite folgen sollte, der die Unternehmen betrifft. Die Energiekosten sind ein strategischer Wettbewerbsfaktor für Betriebe, die weltweit im Wettbewerb stehen“, so Giudiceandrea.

Für Unternehmen, die in Italien produzieren, kostet die Elektrizität um bis zu 40 Prozent mehr als für Betriebe, die beispielsweise in Österreich oder Frankreich angesiedelt sind. „Die Unternehmen der Südtiroler Industrie haben sehr viel in die Energieeffizienz investiert: sie verbrauchen heute um 30 Prozent weniger Strom als noch vor 40 Jahren, produzieren aber zehn Mal so viel wie damals. Der Preisunterschied ist aber gegenüber anderen Staaten immer noch sehr hoch. Südtirol hat hier Gestaltungspotenzial, um die heimischen Unternehmen bei der Eroberung neuer Märkte zu unterstützen“, meint der Präsident des Unternehmerverbandes abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen