Von: ka
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 14/19 – Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2019, 2020 und 2021 und andere Bestimmungen, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher – mit Ja (Helmut Tauber, Gerhard Lanz, Helmuth Renzler und CarloVettori) und Nein (Diego Nicolini, Hanspeter Staffler, Paul Köllensperger und Josef Unterholzner) gutgeheißen (bei Stimmengleichheit gibt gemäß Geschäftsordnung die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag). Abg. Hanspeter Staffler hat einen Minderheitenbericht angekündigt.
Der Ausschuss hat am Text auch einige Änderungen vorgenommen, vor allem auf Vorschlag der Landesregierung. Unverändert blieb der sog. „Platzhalter“ von 2 Mio. Euro in Art. 4 zu den Tarifverhandlungen, wie Ausschussvorsitzender Helmut Tauber berichtet: „Der Landeshauptmann hat klargestellt, dass er zu Verhandlungen bereit ist und dass dieser Betrag sich noch deutlich ändern kann; um wie viel, das wird man erst im Juli beim Nachtragshaushalt wissen.“
Ergänzt wurden die Bestimmungen zur Facharztausbildung, die nun nach Abstimmung mit dem Staat und nach österreichischem Vorbild mit Anstellung erfolgen kann, und zur Zweisprachigkeit im Gesundheitswesen. Das Stellenkontingent des Landes wird erhöht, was unter anderem Integrationslehrkräfte, Personal zur Einstufung des Pflegebedarfs und die in der Öffentlichkeit bereits diskutierten Pressesprecher der Landesregierung betrifft.
„Bei den Vergabeverfahren wurde eine dringende Änderung vorgenommen, damit ein Verfahren nicht zum Stillstand kommt, wenn Einzelunternehmen einer Bietergemeinschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten“, so Ausschussvorsitzender Helmut Tauber. Ein Änderungsantrag der Landesregierung betraf die Wiedereinführung der Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen . Im Zivilschutzkomitee soll, auf Wunsch der Freiwilligenverbände, auch der zuständige Landesrat sitzen.