Von: mk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den in seine Zuständigkeit fallenden Art. 2 des Landesgesetzentwurfs Nr. 97/21 – Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Autonomen Provinz Bozen, die sich aus der Zugehörigkeit Italiens zur Europäischen Union ergeben (Europagesetz des Landes 2021), vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher – behandelt und mit vier Jastimmen (Franz Locher, Magdalena Amhof, Helmut Tauber und Manfred Vallazza) und drei Enthaltungen (Riccardo Dello Sbarba, Peter Faistnauer und Andreas Leiter Reber) gutgeheißen.
Wie Ausschussvorsitzender Franz Locher berichtet, geht es in Art. 2 des Europagesetzes vor allem um die Anpassung von Bestimmungen zur Jagd an staatliche und europäische Vorgaben. Der Artikel bestimmt, dass es für die Errichtung von Hochsitzen das Einverständnis des Grundeigentümers braucht, er regelt die Wildgehege, teilt dem zuständigen Amt die Jagdaufsicht zu, wenn es im Revier keine eigene gibt, und lässt die Jagd auch außerhalb der Jagdzeiten zu, wenn es sich um kranke oder schwerverletzte Tiere handelt.
Der Ausschuss hat heute, wie in der Landtagssitzung vom 16. 9. besprochen, auch LR Maria Hochgruber Kuenzer und Mitarbeiter ihres Ressorts zu Problemen bei der Änderung der Zweckbestimmung nach dem neuen Landesgesetz zu Raum und Landschaft angehört. Wie Locher erklärt, geht es dabei um Gebäude in Städten wie Bozen und Meran, die nicht auf der Grundlage eines (damals nicht vorhandenen) Durchführungsplans errichtet wurden und höher sind, als es die neuen Durchführungsbestimmungen zuließen. Diese Bestimmung soll mit dem nächsten Omnibus oder dem Finanzgesetz angepasst werden, kündigt Locher an.