Von: ka
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 38/19 – Änderungen zum Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, “Raum und Landschaft”, vorgelegt von LR Maria Hochgruber Kuenzer – mit 4 Jastimmen (Franz Locher, Magdalena Amhof, Manfred Vallazza und Helmut Tauber), 2 Gegenstimmen (Riccardo Dello Sbarba und Peter Faistnauer) und 1 Enthaltung (Andreas Leiter Reber) gutgeheißen. Der Abg. Dello Sbarba hat einen Minderheitenbericht angekündigt.
Der 40 Artikel umfassende Gesetzentwurf nimmt eine Reihe von Änderungen am Urbanistikgesetz von 2018 vor. Dabei geht es unter anderem um Bagatelleingriffe, die zweite Dienstwohnung für Handwerker, die Verschiebung einer Konventionierung in derselben Gemeinde und die Zulassung von neuem Wohnraum für Urlaub auf dem Bauernhof und Privatzimmervermieter auch in Gemeinden, bei denen sämtlicher neuer Wohnraum Einheimischen vorbehalten ist – eine Möglichkeit, die der Ausschuss heute, auf Vorschlag des Rates der Gemeinden auf 40 Prozent limitiert hat. Festgelegt wurde auch das Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. Juli 2020.
Ausschussvorsitzender Franz Locher betont, „dass wir so viel als möglich auf die Vorschläge des Rates der Gemeinden eingegangen sind, um den Gemeinden einen wesentlichen Spielraum zu geben. Ebenso sind wir auf staatliche Vorgaben eingegangen. Wir glauben, dass dieses Raumordnungsgesetz zukunftsweisend ist und unter Berücksichtigung von Raum und Landschaft eine gute Entwicklung ermöglicht.“ Eingehende Diskussionen gab es bei der Sitzung zur nachträglichen Genehmigung von Bauvorhaben, zu den freien Baumaßnahmen, zu den Mischgebieten und zur Sozialbindung.