Anträge von Grünen, Team Autonomie und BürgerUnion

Landtag: Frauenunternehmen, Managervergütungen, Elternzeit

Donnerstag, 30. November 2017 | 15:23 Uhr

Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Beschlussantrag Nr. 377/15: Konkrete Hilfe für Unternehmerinnen und freiberuflich tätige Frauen (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Heiss am 15.5.2015) befasst. Die Landesregierung soll verpflichtet werden, in Zusammenarbeit mit den Frauen im LVH, dem Unternehmerverband Südtirol und dem Beirat für Chancengleichheit sowie der Gleichstellungsrätin einen Arbeitstisch einzurichten, um den Stand der Dinge zu überprüfen und die Weichen zu stellen, damit auch in Südtirol ein Projekt nach dem Trentiner Modell ins Leben gerufen werden kann.

“Die Provinz Trient hat ein Landesverzeichnis für “CoManager” eingeführt, wodurch ein Ersatzdienst für Unternehmerinnen und freiberuflich tätige Frauen ermöglicht wird”, berichtete Brigitte Foppa (Grüne), “auf diesen können Frauen zurückgreifen, um sich in bestimmten Lebensphasen, in denen sich die Weiterführung der unternehmerischen Tätigkeit schwierig gestaltet (etwa Schwangerschaft, Mutterschaft, Pflege von Familienangehörigen) ersetzen zu lassen. Dieses Projekt wurde bereits 2011 mit dem Verband der Handwerker und kleinen Unternehmen der Provinz Trient sowie dem Dachverband der Gewerbetreibenden ins Leben gerufen. Vor Kurzem sind der Dachverband der Handwerker, der Dachverband der Landwirte, der Arbeitgeberverband für die Industrie, der Hotelier- und Gastwirteverband sowie der Arbeitgeberverband für den Handel diesem Projekt beigetreten. Der Dienst wird von der Arbeitsagentur mit einer Förderung von bis zu 25.000 Euro pro Projekt finanziert. Diese Möglichkeit wurde von 25 Personen in Anspruch genommen (4 im Jahr 2013, 19 im Jahr 2014 und 3 in den ersten Monaten dieses Jahres).”

Dieter Steger (SVP) verwies auf mehrere Initiativen des Wirtschaftsressorts zugunsten von Unternehmerinnen. Die Trentiner Erfahrung habe gezeigt, dass Projekt erhebliche Schwierigkeiten habe, vor allem gewerberechtlicher Natur. Das WIFO habe dazu eine Studie vorgelegt, dass 90 Prozent der Südtiroler Unternehmerinnen keine Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hätten. Daher denke man im Wirtschaftsressort daran, die vorhandenen Förderungsschienen beizubehalten und vielleicht die Kriterien noch zu verbessern.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstützte das Anliegen, hielt das Trentiner Model aber auch nicht für den Idealfall. Viele Betriebe hätten Probleme, CoManager zu finden. Daher sollte man den Antrag umformulieren, mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Ziel, ohne sich auf das Trentiner Modell festzulegen.

Myriam Atz Tammerle (STF) äußerte Bedenken zum rechtlichen Aspekt. Für den CoManager brauche es die rechtlichen und beruflichen Voraussetzungen. Unternehmerinnen solange als möglich im Betrieb bleiben und auch nach der Geburt so schnell wie möglich zurückkehren, was natürlich eine Belastung sei. Eine Ersatzperson wäre hier hilfreich, aber das Trentiner Modell sei wahrscheinlich nicht die Lösung.

Andreas Pöder (BU) unterstützte ebenfalls das Grundanliegen. Man sollte sich aber nicht auf ein bestimmtes Modell festlegen. Eine Sonderunterstützung für Unternehmerinnen sei auf jeden Fall gerechtfertigt.

Auch Ulli Mair (F) hielt Sondermaßnahmen für gerechtfertigt. Der Antrag sei aber umzuformulieren. Es sei auch nicht einzusehen, dass am Arbeitstisch der Beirat für Chancengleichheit sitzen solle, während die Tourismuswirtschaft gar nicht erwähnt wird. Fraglich sei auch, ob mit diesem Modell Betriebsspionage ausgeschlossen werden könne.

Roland Tinkhauser (F) bezeichnete das Anliegen als verständlich, aber die Details seien genauer anzuschauen. Es wäre interessant zu wissen, in welchen Branchen das Trentiner Modell genutzt werde. Man könnte diese Sache auch genossenschaftlich lösen: Frauen aus verschiedenen Wirtschaftsverbänden könnten sich zu einer Genossenschaft zusammenschließen und sich als Ersatzmanagerinnen in Betrieben zur Verfügung stellen. Die Auswahl treffe dann die betroffene Unternehmerin.

Selbständige Frauen seien bei der Mutterschaft im Nachteil, bemerkte Oswald Schiefer (SVP) und sah dringenden Handlungsbedarf. In dieser Debatte seien mehrere brauchbare Vorschläge gemacht worden.

Magdalena Amhof (SVP) freute sich über die konstruktive Debatte. Die Situation der selbständigen Frau sei nicht zufriedenstellend, obwohl bereits einiges in dieser Richtung getan wurde. Man sollte auf diesem Weg weiter gehen, um die Situation zu verbessern.

LR Martha Stocker kündigte eine gemeinsame Neuformulierung des Antrags an, der auf eine allgemeine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzielt. Laut WIFO seien 90 Prozent der Unternehmerinnen mit den bisherigen Maßnahmen zu diesem Thema zufrieden. Die bisherige Förderung sei inzwischen vereinfacht worden. Im Trentino werde das Instrument aus den heute bereits genannten Gründen wenig genutzt, aus rechtlichen Gründen, aber auch aus Angst vor Verletzung von Betriebsgeheimnissen und vor Abwerbung von Personal.

Brigitte Foppa legte schließlich eine neue Fassung des Antrags vor, der die Landesregierung verpflichten soll, zusammen mit den Sozialpartnern und der Gleichstellungsrätin Strategien zu erarbeiten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen zu verbessern.

Roland Tinkhauser zeigte sich enttäuscht, da die neue Fassung nun gar nichts Konkretes mehr beinhalte. Wenn im Landtag ausführlich über etwas diskutiert werde, wolle er schon auch eine Richtung sehen. Man könnte sonst einen Antrag für den Weltfrieden beschließen und die Details der Landesregierung überlassen.

Dieter Steger schlug weitere Änderungen vor. Es sollten auch die mitarbeitenden Familienmitglieder berücksichtigt werden. Außerdem gehe es hier um Unternehmerinnen – die Gewerkschaften seien am Runden Tisch fehl am Platz.
Myriam Atz Tammerle sprach sich grundsätzlich für den neuen Antrag aus, fragte aber, wie viele Frauen in den Wirtschaftsverbänden säßen, die am Runden Tisch teilnehmen sollten.

Auch bei den bisherigen Maßnahmen seien die Wirtschaftsverbände durch ihre Frauen vertreten gewesen, antwortete LR Martha Stocker, aber die Angelegenheit sollte durchaus auch Männersache sein. Obwohl sie stets für das Soziale sei, sei es in diesem Falle logisch, die Gewerkschaften zu streichen. Die mitarbeitenden Familienmitglieder seien wie bisher mitgemeint.

Roland Tinkhauser beantragte eine getrennte Abstimmung zur Gleichstellungsrätin. Sie wollte eine Aussage des Landtags zur politischen Unterstützung der selbständigen Frauen, erklärte Brigitte Foppa. Bei allen Details liege darauf das Hauptaugenmerk. Der Antrag wurde einstimmig genehmigt, aber ohne Bezug auf die Gewerkschaften.

Beschlussantrag Nr. 837/17: Vergütung für die Mitglieder der Verwaltungsräte von Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung (eingebracht von der Abg. Artioli am 10.11.2017). Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass – sofern möglich – die Vergütungen an die Mitglieder der Verwaltungsräte von Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung gesenkt werden. “Die Bevölkerung und insbesondere jene Familien, die mit einem monatlichen Gehalt von 1.500 bis 2.000 Euro (und in vielen Fällen auch mit weniger) über die Runden kommen müssen, wollen nicht mehr hinnehmen, dass gewisse Verwaltungsräte in Betrieben mit öffentlicher Beteiligung derart hohe Summen erhalten”, erklärte Elena Artioli (Team Autonomie). “Es ist allseits bekannt, dass in den meisten Fällen diese Ämter von der Politik vergeben wurden. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Mitglieder der einzelnen Verwaltungsräte von Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung gesunken. In einigen Fällen wurden bereits beachtliche Einsparungen erzielt. Die Reduzierung der Mitgliederanzahl in den Verwaltungsräten hat allerdings die demokratisch gewährleistete Vertretung der Parteien in diesen Organen eingeschränkt, wobei diese Ämter per Wahl vergeben werden sollten. Mit anderen Worten sollten Bürgerinnen und Bürger direkt die Amtsträger wählen können, wie das auch in anderen Ländern bereits der Fall ist.”

Man tue sich schwer, gute Verwalter zu finden, wenn man die Vergütungen senkt, meinte Sven Knoll (STF). Man sollte Fachkompetenzen als Kriterium nehmen, nicht Parteizugehörigkeit. Unter dieser Voraussetzung sollten auch entsprechende Entlohnungen vorgesehen werden. Auch bei der Wahl in die Landesregierung sollten bestimmte Fachkompetenzen Voraussetzung sein.

Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung) teilte diese Meinung. Wichtig sei, dass es bei der Auswahl korrekt zugehe. Es wäre sinnvoll, einen nicht unerheblichen Teil der Vergütung an das Erreichen von bestimmten Zielen zu binden. Dieter Steger (SVP) schloss sich den beiden Vorrednern an. Wenn man in den öffentlichen Betrieben gute Leute haben wolle, müsse man sie mit marktgerechten Beträgen entlohnen. Der Staat habe immer wieder die Vergütungen gesenkt, und das Land habe nachziehen müssen, aber irgendwann müsse auch gut sein. Man sollte das Thema, das sehr öffentlichkeitswirksam sei, nicht überstrapazieren.

In der Politik dürfe immer pauschal reduziert werden, aber bei den Managern nicht, kritisierte Andreas Pöder (BU). Es sei auch nicht ganz in Ordnung wenn neue Mandatare gleich viel verdienten wie altgediente. Verwaltungsräte seien keine heiligen Kühe. Wenn alle im politischen Bereich verzichten müssten, dann müssten es auch die Verwalter öffentlicher Betriebe.

LH-Stv. Richard Theiner sprach sich entschieden gegen den Antrag aus. In den letzten Jahren habe es eine Kürzungsorgie gegeben, es sei fast anrüchig geworden, sich für ein öffentliches Amt zu bewerben. Wenn man qualifizierte Leute haben wolle, müsse man sie auch entsprechend vergüten. Der Antrag sei populistisch. Elena Artioli erwiderte, dass viele Verwaltungsräte bereits Vergütungen und Renten von der öffentlichen Hand bekämen. Viele von ihnen säßen nicht wegen ihrer Fähigkeiten im Verwaltungsrat, sondern weil sie Freunde von irgendjemandem seien. Der Antrag wurde mit zwei Ja, 16 Nein und zehn Enthaltungen abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 379/15: Frauenunternehmen: ein Mehrwert, den es anzuerkennen gilt (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Heiss am 15.5.2015). Die Landesregierung soll beauftragt werden, • das Landesinstitut für Statistik ASTAT zu beauftragen, von nun an im Bericht zur Wirtschaft in Südtirol auch ein Kapitel über das Frauenunternehmertum vorzusehen; • das ASTAT mit der Ausarbeitung einer Analyse zur Schließung von Frauenunternehmen im letzten Jahrzehnt zu beauftragen, mit besonderem Augenmerk auf die Altersklassen der Unternehmerinnen, die eine höhere Rate von Betriebschließungen zu verzeichnen haben; • im Einvernehmen mit der Gleichstellungsrätin und dem Beirat für Chancengleichheit Ad-hoc-Maßnahmen auszuarbeiten, um Inhaberinnen von Einzelunternehmen bei Betriebsausfällen aufgrund von Mutterschaft oder unaufschiebbaren Verpflichtungen für die Pflege von Angehörigen zu unterstützen; • im Einvernehmen mit der Gleichstellungsrätin und dem Beirat für Chancengleichheit zusätzliche Ad-hoc-Maßnahmen zur Unterstützung von Frauenunternehmen vorzusehen, um vor allem Betriebsschließungen vorzubeugen.

Das ASTAT habe eine Reihe von Statistiken zu von Frauen geführten Unternehmen, aber keine Daten zu Betriebsschließungen, bedauerte Brigitte Foppa (Grüne). Es wäre interessant zu wissen, ob und wie oft Betriebsschließungen mit der eigenen Lebenssituation zu tun hätten, etwa mit der Mutterschaft. Dann könnte man auch entsprechende Maßnahmen ins Auge fassen.

Roland Tinkhauser (F) regte an, die Frauen in den Verbänden bei dieser Frage mehr einzubinden. Die Einbindung von Gleichstellungsrätin und Beirat für Chancengleichheit sei hingegen nicht sinnvoll, es gehe hier ja ausschließlich um Frauen.

Myriam Atz Tammerle (STF) meinte, es könnte auch interessant sein, die Unterschiede zwischen Stadt und Land zu untersuchen sowie die Art der Unternehmensführung. Die Einbindung der Gleichstellungsrätin sehe sie ebenfalls skeptisch, Frauen aus den Verbänden wären die bessere Vertretung.

Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) fand die Stoßrichtung gut, es gehe bei solchen Initiativen um die Sensibilisierung für neue Formen des Unternehmertums. Es seien in den letzten Jahren sehr viele Betriebe entstanden, die von Frauen geführt werden.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) meinte, man könne die Definition des Frauenunternehmertums auch ausweiten, etwa auf Managerinnen in größeren Betrieben. Er verteidigte die Präsenz von Gleichstellungsrätin und Beirat bei solchen Initiativen, denn auch in der Unternehmerschaft, sei eine Chancengleichheit erst noch zu erreichen. Es wäre interessant, herauszufinden, warum etwa eine Unternehmerin sich schwerer tut als ein Unternehmer  und welche Belastung die Familien im Tourismussektor hätten.

Sigmar Stocker (F) sprach sich gegen die Einbindung des Beirats aus. Die richtigen Ansprechpartner seien hier Leute aus der Wirtschaft. Die Grünen wollten offensichtlich dem Beirat und der Gleichstellungsrätin eine Arbeit beschaffen.

LR Martha Stocker widersprach ihrem Vorredner, die genannten Einrichtungen hätten bereits genug Arbeit. Sie sprach sich gegen die beiden letzten Punkte des Antrags aus, die mit dem vorherigen Antrag der Grünen bereits erledigt seien. Die in den anderen Punkten geforderten Daten stünden bereits im Genderbericht, der Antrag erübrige sich somit.

Brigitte Foppa erklärte, sie warte nun gespannt auf den Genderbericht. Die Hauptlast für Erziehung und Pflege liege immer noch bei den Frauen, auch bei den Unternehmerinnen. Die Äußerungen von Sigmar Stocker sah sie als beleidigend für Beirat und Gleichstellungsrätin, die genug zu tun hätten. Der Antrag wurde in mehreren Teilabstimmungen mehrheitlich abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 382/15: Teilzeitarbeit bei Vollzeitlohn und Ausdehnung der flexiblen Elternzeit auf 36 Monate (eingebracht vom Abg. Pöder am 22.5.2015). 1. Die Landesregierung wird verpflichtet, dem Landtag ein Machbarkeitskonzept und Finanzierungskonzept für Teilzeitarbeit bei Vollzeitlohn für Eltern mit Kindern bis zu drei Jahren vorzulegen. 2. Die Landesregierung wird verpflichtet, dem Landtag ein Machbarkeitskonzept und Finanzierungskonzept für die schrittweise Ausdehnung der Elternzeit auf 36 Monate und deren flexibilisierten Anwendung bis zum 8. Lebensjahr des Kindes vorzulegen.

“Mit beiden Maßnahmen soll es berufstätigen Eltern ermöglicht werden, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen oder sich mehr Zeit der Kindererziehung zu widmen”, erklärte Andreas Pöder (BürgerUnion). “Die Betriebe könnten die Vollzeitzahlung bei Teilzeitarbeit nicht schultern deshalb müsste die öffentliche Hand die Ausgleichszahlungen vornehmen. Mittelfristig muss die Struktur von Beruf und Familie dahingehend geändert werden, dass Kinder mehr von ihren Eltern und Eltern mehr von ihren Kindern haben und gleichzeitig der Familie speziell in den ersten Lebensjahren des Kindes keine wesentlichen finanziellen Nachteile erwachsen.”

LR Waltraud Deeg wies auf die Regelung im Landesdienst sowie auf die vielen Unterstützungsformen für Mitarbeiter der Privatwirtschaft hin, unter anderem für Familien mit nur einem Einkommen. Verschiedene Maßnahmen seien auch deutlich aufgestockt worden. Derzeit gebe es in ganz Europa kein Modell, bei dem die öffentliche Hand den Lohnausgleich vornimmt, den Pöder fordert.

Man könne ja selbst ein Modell schaffen, erwiderte Pöder. Das Ziel sollte durchaus über die Lohnschiene erreicht werden, damit niemand aus dem Beruf aussteigen müsse. Wie das zu bewerkstelligen sei, darüber müssten sich schlauere Köpfe Gedanken machen. Die Landesregierung sollte dieses Gedankengefängnis verlassen und die Familien nicht mehr nur über diese Almosenschiene unterstützen. Der Antrag wurde mit 13 Ja und 15 Nein abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 383/15: Ombudsfrau oder -mann für öffentliche Angestellte (eingebracht von den Abg. Pöder und Artioli am 26.5.2015). 1. Der Landtag spricht sich für die Errichtung einer unabhängigen Ombudsstelle für öffentliche Angestellte in Land und Gemeinden, öffentlichen Sonderbetrieben, Inhouse-Gesellschaften, öffentliche Körperschaften im Zuständigkeitsbereich des Landes und der Gemeinden aus. 2. Die Landesregierung wird verpflichtet, nach Einholen von Vorschlägen und Meinungen der Gewerkschaftsvertreter des öffentlichen Dienstes sowie der Gemeinden dem Landtag innerhalb von 60 Tagen einen Gesetzesvorschlag zur Errichtung einer unabhängigen Ombudsstelle gemäß Punkt 1 vorzulegen.

“Öffentliche Angestellte oder Angestellte von öffentlichen Sonderbetrieben, Inhouse-Gesellschaften und öffentlichen Körperschaften brauchen eine unabhängige Anlaufstelle, bei der sie Beschwerden auch über Handlungen politischer Vorgesetzter oder über Vorgänge in der Verwaltung vorbringen können, ohne dann Repressalien, Mobbing oder berufliche Nachteile befürchten zu müssen”, erklärte Elena Artioli (Team Autonomie). “Öffentliche Angestellte bräuchten eine unabhängige Ombudsstelle, eine Art Beamtenanwaltschaft, die sie im Beschwerdefalle unterstützt, berät und auch vor Repressalien oder Mobbing schützt. Die Ombudsstelle kann öffentliche Angestellte auch beraten und gegebenenfalls unterstützen, wenn Sie sich begründet und berechtigt gegen Anordnungen wehren, welche Regeln oder gesetzliche Bestimmungen missachten.”

LR Waltraud Deeg bezeichnete eine solche Einrichtung als nicht notwendig, die Landesangestellten hätten bereits eine Reihe von unabhängigen Anlaufstellen, in erster Linie die Gewerkschaften, den Beirat zur Gewährung der Gleichbehandlung, die Gleichstellungsrätin, die Volksanwältin, die Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung, die Schlichtungskommission und das Schiedsgericht für die Arbeitsstreitfälle. Zudem stünden Mediatoren im Amt für Personalentwicklung bereit. Angesichts des allgemeinen Ziels, die Verwaltung zu verschlanken, sollte nicht eine weitere Stelle geschaffen werden.

Die Landesrätin habe den Antrag nicht verstanden, meinte Andreas Pöder (BU). Wenn in der Verwaltung etwas nicht korrekt ablaufe, dann bräuchten die Bediensteten eine unabhängige Anlaufstelle. Von den Gewerkschaften fühlten sie sich heute nicht mehr vertreten. Unbequeme Beamte würden oft versetzt, um sie stillzuhalten, da gebe es für die Gewerkschaften nichts Arbeitsrechtliches zu beanstanden. Wer im SEL-Untersuchungsausschuss gewesen sei, wisse, worum es gehe. Pöder verwies auch auf die Rundschreiben von Generaldirektor Schael, der den Mitarbeitern einen Maulkorb verpasse. Der Antrag wurde mit 14 Ja und 15 Nein abgelehnt.

Die SVP bat um Vertagung ihrer Anträge, da Erstunterzeichner Josef Noggler aus familiären Gründen nicht anwesend sein könne. Damit war die für diese Woche vereinbarte Tagesordnung erschöpft. Der Landtag tritt wieder am 7. Dezember zur Haushaltsdebatte zusammen.

Von: mk

Bezirk: Bozen