Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Anträge von BürgerUnion, Freiheitlichen, Grünen und 5 Sterne Bewegung behandelt. Es ging um die Sonntagsruhe, den Besitznachweis, Mensen und Reinigungsdienste.
Beschlussantrag Nr. 346/15: Klage zur Sonntags- und Feiertagsruhe (eingebracht vom Abg. Pöder am 16.3.2015). Die Landesregierung wird verpflichtet, den Rechtsweg für den Erhalt der Sonntags- und Feiertagsruhe zu beschreiten und gegen die Sonntagsarbeit in nicht unbedingt notwendigen Bereichen bzw. gegen die Sonntagsöffnung vorzugehen.
Dieter Steger (SVP) schlug eine Präzisierung des Antrags vor, mit der sich Andreas Pöder (BürgerUnion) einverstanden erklärte: Die Landesregierung wird verpflichtet, sich weiter für die Sonntagsruhe einzusetzen und geeignete Maßnahmen zu setzen, welche zur Einschränkung der Sonn- und Feiertagsarbeit beitragen.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) wies auf die zahlreichen Dienste hin, in denen Sonntagsarbeit nötig sei. Im Handel aber könne der Sonntag eingehalten werden. Auch viele andere Feiertage sollten solche bleiben, sie seien eine Gelegenheit für Gemeinsamkeit in der Familie. Wenn die Familienmitglieder unterschiedliche freie Tage hätten, werde das Familienleben schwierig.
Brigitte Foppa (Grüne) richtete den Blick auf die Weltreligionen, die auch den Feiertag vorsehen würden, wie etwa in der Schöpfungsgeschichte. Das sei auch ein Auftrag an uns, Ruhetage einzuhalten. Es seien Gelegenheiten zum Ausstieg aus dem Alltag.
LR Martha Stocker erklärte sich im Namen der Landesregierung einverstanden mit dem Antrag, der einstimmig genehmigt wurde.
Beschlussantrag Nr. 350/15: Sozialleistungen – Besitznachweis auch für Ausländer (eingebracht von den Abg. Leitner, Tinkhauser, Blaas, Mair, Stocker S. und Oberhofer am 25.3.2015). Die Landesregierung solle alle geltenden Bestimmungen bezüglich der Vergabe von Sozialleistungen dahingehend abändern, – dass Ausländer bei Ansuchen um Sozialleistungen (einschließlich Sozialwohnungen) eine vom Herkunftsland oder vom jeweiligen Konsulat beglaubigte Besitzerklärung vorlegen müssen, zumindest aber überall dort, wo es für Einheimische vorgeschrieben ist. Dabei ist sicherzustellen, dass – wie bei Einheimischen – Besitz und Einkommen der Familienmitglieder mitberücksichtigt werden.
“Es ist sicher richtig, die soziale Treffsicherheit zu erhöhen und Missbrauch zu verhindern; die EEVE führt allerdings teilweise auch dazu, dass jene, die ein Leben lang hart arbeiten, letztendlich “bestraft” werden und jene, die nicht gespart haben, dafür “belohnt” werden”, meinte Ulli Mair (Freiheitliche). “Oftmals werden nicht die Bedürftigen gefördert, sondern jene, die man als “Schlaue” bezeichnet, weil sie das Sozialsystem austricksen. Zu Letzteren gehören vor allem die Ausländer, die keinen Nachweis für ihren möglichen Besitz im Herkunftsland oder sonst wo im Ausland erbringen müssen. Für sie genügt eine Eigenerklärung, die niemand kontrolliert. Obwohl dieser Umstand und konkrete negative Beispiele bekannt sind, hat sich die Landesregierung bisher nicht entschieden, in dieser Hinsicht für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Daher ist es auch nicht verwunderlich, wenn die Volksseele kocht.” Auch der ASGB habe sich für einen solchen Nachweis ausgesprochen. Viele Ausländer würden in ihrer Heimat Immobilien besitzen, aber das werde nicht überprüft. Es sei eine Ungerechtigkeit, die zu beseitigen sei.
LR Martha Stocker merkte an, dass Nicht-EU-Bürger nicht wie alle anderen Selbsterklärungen abgeben können. Sie glaube auch nicht, dass unter denen, die nach Europa kommen, nicht viele mit einem großen Besitz ausgestattet seien. Es wäre auch schwierig in Burkina Faso oder in Kenia eine Recherche durchzuführen, die wenigsten Länder hätten einen Kataster. Eine Möglichkeit der Gleichbehandlung wäre die Selbsterklärung auch für Ausländer, auf die die vorgesehenen Stichprobenkontrollen folgen würden.
Ulli Mair bat um Vertagung des Antrags, um die Materie zu vertiefen und um mit der Landesrätin eine neue Formulierung zu finden.
Beschlussantrag Nr. 354/15: „Mehr Transparenz für das in den Kantinen verwendete Fleisch“ (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Heiss am 14.4.2015). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sämtlichen von der öffentlichen Hand geführten bzw. mit Ausschreibung vergebenen Einrichtungen, die für die Gemeinschaftsverpflegung bestimmt sind (in Schulen, Krankenhäusern, Altersheimen usw.) verpflichtend vorzuschreiben, auf der Speisekarte den Herkunftsort des verwendeten Fleisches anzuführen; 2. mit dem Hotelier- und Gastwirteverband (HGV) Kontakt aufzunehmen, um gemeinsame Maßnahmen auszuarbeiten, mit dem Ziel, auch die Südtiroler Restaurants dazu zu bewegen, auf der Speisekarte den Herkunftsort der verwendeten Fleischsorten anzuführen.
“Seit 1. April 2015 sind die neuen Bestimmungen über die Etikettierung von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch in Kraft, die infolge der EU-Verordnung Nr. 1337/2013 notwendig geworden sind”, bemerkte Brigitte Foppa (Grüne). “Demnach müssen künftig der Zucht- und der Schlachtort auf den Fleischetiketten aufscheinen. Aufgrund dieser Richtlinien, die sowohl den Konsumenten als auch den Betreibern von gesunden Tierzüchtungen, die das Wohlergehen der Tiere berücksichtigen, und den heimischen landwirtschaftlichen Betrieben Vorteile bringen, ist davon auszugehen, dass dieselbe Transparenz auch dort Anwendung findet, wo diese Produkte nach Verarbeitung und gekocht verabreicht werden, wie dies in den Kantinen und in den Restaurants der Fall ist. Diese Transparenz ist wichtig, um eine gesunde und bewusste Ernährung der gesamten Bevölkerung, und vor allem der schwächeren Kategorien, wie Kinder, Senioren und kranken Menschen, zu gewährleisten.” Die Eltern wollten wissen, was die Kinder essen, meinte Foppa. Fleisch habe eine besondere Bedeutung, da seine Produktion auch große Auswirkungen auf die Umwelt habe. Südtirol produziere selbst zu wenig Fleisch, daher komme auch hier Fleisch aus Massentierhaltung auf den Teller. Mit mehr Transparenz würde der Ruf nach mehr einheimischem Fleisch ergehen.
Die Grünen erweisen mit ihren Vorbehalten gegen Fleisch den Südtiroler Betrieben einen Bärendienst, meinte Walter Blaas (Freiheitliche), sie würden nur mehr Bürokratie bringen. Einheimisches Fleisch sei hochwertig und dementsprechend teuer. Es sei unverständlich, wenn Foppa die Transparenz nur beim Fleisch fordere und nicht auch bei Kartoffeln und anderem.
Dieter Steger (SVP) plädierte für positive Anreize statt Verbote. Die EU-Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit seien bereits in Kraft, außerdem würden die Südtiroler Gastbetriebe aus Eigeninteresse immer darauf hinweisen, wenn sie einheimisches Fleisch auf der Karte hätten. Foppas Vorschlag bringe nur mehr Bürokratie, das Ziel lasse sich viel besser mit Anreizen erreichen.
Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) begrüßte den Antrag, vor allem die Sensibilität gegenüber den regionalen Produkten. Man möchte die Anbieter von Qualität unterstützen, auch die Sensibilität für Qualitätsprodukte sei zu stärken. Ihre Fraktion stimme dagegen, aber sie werde sich der Stimme enthalten.
Myriam Atz Tammerle (STF) fand es positiv, wenn man heimische Produkte unterstütze und für mehr Transparenz sorge. In den Mensen sollten immer mehr heimische Produkte Einzug halten. Hohe Qualität bei den Lebensmitteln erspare manchen Gang zur Apotheke. Atz Tammerle sprach sich aber gegen eine Verpflichtung für private Gastbetriebe aus. Gastwirte, die heimische Produkte verwendeten, würden dies auch sagen.
Der Antrag sei nicht so restriktiv wie von Blaas befürchtet, meinte Hans Heiss (Grüne). Die Massentierhaltung sei weltweit eines der größten Probleme für das Klima, aber auch für das soziale Gefälle. Das Qualitätsbewusstsein auch der Südtirol nehme zu, aber aus Kostengründen würde auch Fleisch aus der Massenproduktion bezogen. Der Antrag ziele darauf ab, in den Mensen und in Zusammenarbeit mit den Verbänden auch in den Gastbetrieben mehr Transparenz zu schaffen. Das habe nicht mit einem Verbotsdenken zu tun.
Südtirol produziere zu wenig Fleisch für Einheimische und Gäste, gab Sigmar Stocker (F) zu bedenken. Wenn man mehr regionale Produkte wolle, müsse man die Bauern dafür auch ordentlich bezahlen. Für die Mensen könne er sich das nicht vorstellen. In der Gastronomie komme der Gast dafür auf, in den Mensen müsste jemand anderer zahlen, aber das sei den Grünen egal. (Foppa verwahrte sich gegen den Vorwurf, die Grünen könnten nicht rechnen. Stocker könne nicht lesen.)
Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung) wies darauf hin, dass das Vergabegesetz eine Bevorzugung einheimischer Anbieter ermögliche. Den Südtiroler Bedarf mit einheimischem Fleisch abzudecken, sei aber kaum möglich.
LR Philipp Achammer plädierte dafür, die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen. Es gebe keine Landesmensen, die meisten gehörten den Gemeinden. Das Land sei zuständig für die Universitätsmensa, und da würden gemäß Vergabegesetz kleine Kreisläufe bevorzugt. Die Herkunft des Fleischs müsse angegeben werden. Es gebe bereits genug Mittel, um das Ziel zu erreichen, weitere Vorschriften seien nicht nötig.
LH Arno Kompatscher gab Köllensperger recht. Die Möglichkeiten des neuen Vergabegesetzes werde aber noch zu wenig genutzt. Man arbeite derzeit in einem Expertenteam an dem Thema. Er erinnerte an seine Initiative zur Rückverfolgbarkeit im EU-Ausschuss der Regionen, die einstimmig angenommen wurde und die eine Vorzugsschiene für lokale Produkte bieten werde. Dann brauche es keine Umwege mehr, um heimische Produkte einzukaufen. Gleichzeitig überlege derzeit man neue Anreize für das Gastgewerbe zu den lokalen und fairen Produkten.
Es sei kein Antrag gegen Fleisch, sondern eigentlich für Fleisch, erklärte Brigitte Foppa, die die Initiativen des Landeshauptmanns als sehr löblich bezeichnete. Es bestehe aber immer noch das Tabu, dass man den Leuten nicht sagen dürfe, dass das hier gegessene Fleisch meist nicht von hier sei. Die Eltern sollten es wissen dürfen, wenn das Truthahnschnitzel in der Mensa aus Polen komme. Foppa verwahrte sich gegen den Vorwurf der “Verbotspartei”, jedes gesetzgebende Organ erlasse Regeln, Verbote und Gebote. Sie betonte auch, dass für die privaten Betriebe kein Gebot vorgesehen sei, sondern Sensibilisierung und Unterstützung.
Der Antrag wurde mit 4 Ja, 19 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 364/15: Der Reinigungsdienst im Krankenhaus Meran (eingebracht vom Abg. Köllensperger am 20.4.2015). Das Land solle den Stellenplan des Dienstes beibehalten und die Verantwortung für die Hygiene in sensiblen Räumlichkeiten (OP-Sälen z.B.) beim angestellten Personal belassen.
Die Auslagerung würde nur eine kleine Einsparung bringen, erklärte Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung).
Es habe keinen Abbau gegeben, sondern nur eine Verschiebung zum KH Schlanders, antwortete LH Arno Kompatscher. Eine Auslagerung sei nur für Büroräume und ähnliches vorgenommen worden, Patientenbereiche, wo andere Standards gälten, würden weiterhin vom internen Personal gereinigt.
Paul Köllensperger freute sich, dass kein weiterer Abbau geplant sei, ein Grund, den Antrag doch anzunehmen.
Der Antrag wurde mit fünf Ja, 16 Nein und sechs Enthaltungen abgelehnt.