Ausgaben von 1,8 Millionen Euro

Landtag: Gesetz zu Verbindlichkeiten außer Etat verabschiedet

Donnerstag, 28. November 2019 | 18:01 Uhr

Bozen – Mit 17 Ja und 15 Enthaltungen hat der Landtag Ausgaben von 1,8 Mio. gutgeheißen, für welche die vorherige Zweckbindung fehlte.

Landesgesetzentwurf Nr. 36/19: Außeretatmäßige Verbindlichkeit (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Arno Kompatscher). Laut Bestimmung zur Harmonisierung der Haushalte müssen Ausgaben ohne vorherige Zweckbindung – auch wenn sie im Haushalt vorgesehen sind – vom Landtag für rechtmäßig befunden werden, erklärte LH-Stv. Arnold Schuler. Dies sei meist auf Formfehler zurückzuführen. Im Konkreten gehe es um Schülertransport, Sitzungsgelder oder Fahrradmitnahme. In anderen Fällen gehe es um Ausgaben laut Gerichtsurteilen, die natürlich nicht vorhersehbar seien. Es gehe auf keinen Fall um die Sanierung irgendwelcher Schweinereien, sondern um eine transparente Behebung von Fehlern und Unwägbarkeiten.

Hanspeter Staffler (Grüne) bemerkte, dass die heute vorgelegte Tabelle mit Ausgaben viele Unterschiede zur ursprünglichen Fassung aufweise und bat um Aufklärung. Josef Unterholzner (Team K) stellte fest, dass es zum Teil auch um Millionenbeträge gehe. In einem Fall gehe es um eine Rückzahlung.

LH-Stv. Arnold Schuler erklärte, dass nach der Behandlung im Gesetzgebungsausschuss eine Reihe von Änderungen aus den Ämtern gekommen sei. Für öffentliche Verwaltungen sei eine Pönale von 4 Prozent vorgesehen, falls ein Auftrag zurückgezogen werde; in diesem Falle gehe es um 37.000 Euro.

Zu Art. 1 mit der Tabelle der Ausgaben – zu dem ein Ersetzungsantrag von LH Kompatscher vorgelegt wurde – fragte Myriam Atz Tammerle nach Erklärungen zur Anhebung des Beitrags für Schülerbeförderung und zu den Bootsführerscheinen. Hanspeter Staffler fragte nach dem Zweck der bezahlten Werbeinserate in Bezirkszeitungen.

LR Daniel Alfreider erklärte, dass man die Beiträge für die Schülerbeförderung bereits im Sommer festgelegt habe; aufgrund eines Fehlers sei aber die Zweckbindung noch nicht vorgenommen worden. Es handle sich um eine 15-prozentige Erhöhung der Kostendeckung. Bei den Bootsführerscheinen gehe es um die Ausgaben für den Druck der zweisprachigen Dokumente. Bei den Personenführerscheinen arbeite man noch an einer zweisprachigen Fassung. Mit den Inseraten habe man eine Fristverlängerung für Beiträge für Asbestsanierung bekannt gemacht, erklärte LR Waltraud Deeg. Das sei sehr kurzfristig geschehen, daher die fehlende Zweckbindung. Der Änderungsantrag Kompatschers und der Artikel wurden mit 17 Ja und 15 Enthaltungen angenommen.

Der Art. 2 zur Deckung der Ausgaben (von insgesamt 1,8 Mio. Euro) wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung ohne Debatte genehmigt. Art. 3 wurde ebenfalls ohne Debatte genehmigt.

Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 17 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.

Von: mk

Bezirk: Bozen