Antrag abgelehnt

Landtag: Team K fordert Ortstaxe für Airbnb und Co-Gäste

Mittwoch, 15. Januar 2020 | 12:16 Uhr

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurde heute Vormittag über Staubecken, Airbnb und Abfertigung gesprochen. Es gab Anträge von Freiheitlichen und dem Team K.

Beschlussantrag Nr. 112/19: Saugbagger statt Stauraumspülungen (eingebracht von den Abg. Leiter Reber und Mair am 06/06/2019); der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, 1. die Konzessionäre und Kraftwerksbetreiber der Stauanlagen in Südtirol dahingehend zu verpflichten, Saugbagger zum Abbau der Sedimente innerhalb des Stauraums einzusetzen, damit die Wassertrübung umweltverträglich gestaltet wird und die ökologischen Schäden eingedämmt werden können; 2. die klassischen Stauraumspülungen zu untersagen.

“Die klassische Stauraumspülung durch das Öffnen der Schleusen an den Stauseen und Talsperren führt zu enormen ökologischen Auswirkungen”, erklärte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). “Davon betroffen sind nicht nur die Stauseen, in denen der gesamte Fischbestand durch diese Maßnahme abstirbt, sondern auch die darauffolgenden Fließgewässer. Mit modernen Technologien, die sich in anderen Alpenregionen bereits bewährt haben, ließen sich derartige Situationen endgültig vermeiden. Saugbagger bzw. vollautomatische Saugboote können kontinuierlich die Sedimente und Ablagerungen, die sich im Stauraum sammeln, aufnehmen. Diese Technologien werden vor allem in den Monaten mit der höchsten Belastung und bei relativ hoher Wasserführung der Flüsse eingesetzt. Die abgesaugten Sedimente und Ablagerungen können dem Triebwasser zugeführt werden, sodass die Belastungen für das Ökosystem eingedämmt und dosiert werden. Die Wassertrübung und der Anteil der Sedimente im Fließgewässer kann dadurch reguliert werden, sodass die Fischbestände geschont bleiben.” Die Kosten eines Saugbaggers würden sich rechnen, wenn man die ansonsten nötigen Kosten für die Wiederherstellung des Ökosystems berechne. Leiter Reber zeigte sich offen gegenüber einem Abänderungswunsch der SVP, wonach die Sache zuerst geprüft werden müsse. Aber er wolle das Thema nicht auf die lange Bank schieben.

Hanspeter Staffler (Grüne) dankte den Freiheitlichen für den Vorschlag. Die Stauraumspülung durch Saugbagger vorzunehmen sei sicher ein guter Vorschlag, und ein Südtiroler Betrieb sei in dieser Technologie führend. Zukünftig sollte dies bereits bei der Konzessionsvergabe berücksichtigt werden. Man müsse aber auch darauf achten, wann und wie die Saugbagger eingesetzt werden können.

Peter Faistnauer (Team K) freute sich, dass das genannte System von einem seiner ehemaligen Schüler angeboten werde. Auch der Fischereiverband sehe in dieser Technik eine positive Veränderung.

Franz Locher (SVP) sah ebenfalls das Problem für den Fischbestand durch das bisherige System als gegeben. Bei manchen Becken funktioniere der klassische Abtransport gut, bei vielen gebe es ein Problem für das Ökosystem. Er wisse nicht, ob die Saugbagger die Lösung seien, aber mit dem Problem müsse man sich sicher beschäftigen.
Die Stauseen seien inzwischen Lebensraum für Fische und andere Lebewesen geworden, bemerkte Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit), und diese würden durch die Stromerzeugung belastet. Es gebe eine Alperia-Studie von 2017 zur ökologischen Bewirtschaftung der Stauseen, daher könnte die angesprochene Vorabprüfung bereits geschehen sein.

Jede Form der Energiegewinnung habe Vor- und Nachteile, meinte LR Arnold Schuler, auch die Wasserkraft. Man spreche von 95.000 Kubikmetern an Sedimenten im Jahr. Es sei wichtig, hier auf neue Wege zu setzen. Es sei aber noch offen, ob das Saugsystem alles lösen könne. Es werde laut Experten trotzdem flankierende Maßnahmen brauchen. Man müsse auch prüfen, wie und wann die Saugbagger eingesetzt werden können. Man könne dem Antrag in dieser Form daher nicht zustimmen. Man sei heute nicht auf dem Stand, dass man die Spülung einfach verbieten könne. Schuler schlug vor, den Antrag abzuändern: Zuerst sollte diese Möglichkeit genauer geprüft werden.
Andreas Leiter Reber zeigte sich mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden und bat um Vertagung.

Beschlussantrag Nr. 172/19: Ortstaxe für Airbnb und Co-Gäste (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Faistnauer, Ploner A., Ploner F., Rieder und Unterholzner am 23.09.2019); der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, mittels Anpassung bzw. Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Quellen dafür Sorge zu tragen, dass auch für zu meldende Touristen, deren Buchung über Plattformen wie Airbnb und nach diesem Prinzip funktionierende ähnliche Plattformen (die als Vermittler zwischen den Gästen und dem die Nächtigung anbietenden „Host“ fungieren) erfolgt ist, die Nächtigungsmeldung an die gebietsmäßig meldeamtlich zuständige Gemeinde im Sinne der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit erfolgt und zusätzlich die Abführung der gemeindespezifischen Ortstaxe im Sinne der Wahrung der Finanzierungsmaßnahmen im Tourismus laut Geist des Landesgesetzes Nr. 9 aus 2012 gewährleistet wird. Weiters wird mittels landesgesetzlicher Bestimmung vor Ausübung der Tätigkeit die Verpflichtung zur Einholung und Erteilung einer Lizenz für diese Vermietungszwecke vorgesehen.

“Seitdem sogenannte Internet-Vermittlungsplattformen erheblich marktbeeinflussend nicht nur den Beherbergungsbetrieben vorgeschaltet sind, sondern alternative, vorrangig aber nicht ausschließlich private bzw. gelegentlich bewirtschaftete Beherbergungseinrichtungen forcieren, die nicht in ihrem Eigentum stehen, sprich Internetkonzerne wie Airbnb und andere, werden auch in Südtirol sowohl in urbanen oder ländlichen Destinationen Gästeströme erzeugt, die in den gebietsmäßig betroffenen Gemeinden weitestgehend nicht erfasst werden”, erklärte Paul Köllensperger (Team K). “Dieses Sharing-Economy- Geschäftsmodell der vermeintlichen Teilhabe mit anderen sogenannten Stakeholdern der erweiterten Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft hört allerdings abrupt bei den nationalen Steuerbehörden auf. Airbnb, der Weltmeister in der Beherbergung, ohne auch nur ein Bett sein Eigen nennen zu müssen, ist somit auch Weltmeister in Steuervermeidung.” Verbote seien schwer umzusetzen, aber Land und Gemeinden hätten über die Ortstaxe eine Handhabe.

Airbnb sei ein gutes Beispiel, wie auch gute Ansätze schnell degenerieren können, meinte Brigitte Foppa (Grüne). Mit dem Airbnb-Modell könne man fremde Länder ganz anders überleben, aber dieser Charakter gehe mehr und mehr verloren. Stattdessen werde es einfach zur Möglichkeit, Räume steuerfrei zu vermieten. Foppa plädierte allerdings gegen eine Lizenz, sondern für eine Betriebsbeginnmeldung, ansonsten würde der ursprüngliche Charakter des Airbnb-Modells verloren gehen.

Helmut Tauber (SVP) meinte, die Sache sei klar geregelt, es fehlten nur die Kontrollen. Man müsse überlegen, was für Tourismus und was für andere Zwecke genutzt werden könne. In Bozen würden Studenten keine Wohnung mehr finden, weil alles über Airbnb vermietet werde. Im Eisacktal hätten sich Gastwirte und Gemeindevertreter bei einem Treffen für stärkere Kontrollen ausgesprochen.

Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) sah auch eine Degenerierung des Airbnb-Modells. Es wäre gedacht gewesen als günstige Möglichkeit, andere Länder zu erkunden. Es gebe nicht nur Airbnb, sondern inzwischen mehrere Plattformen, während die Steuerpflicht immer beim Vermieter liege. Es brauche mehr Kontrollen, nicht Lizenzen, die eine ursprünglich gute Idee zunichtemachen würden.

Magdalena Amhof (SVP) sprach den angespannten Wohnungsmarkt in Südtirol an. Es gebe hohe Mietpreise und viel Leerstand. Airbnb mache es attraktiv, Leerstand zu vermieten oder Mietwohnungen in Airbnb umzuwandeln, was den Mietmarkt weiter anspanne. Die Ortstaxe sei nicht die Lösung, sie werde einfach auf den Mieter abgewälzt. Es brauche eine globale, auch gesetzliche Maßnahme.

Peter Faistnauer (Team K) wies darauf hin, dass alle gewerblichen Vermieter ihre Gäste melden und Ortstaxe zahlen. Wenn man die Airbnb-Vermieter zur Meldung zwinge, könne man auch die Ortstaxe einheben. Auch die polizeiliche Meldung der Gäste sei ein wichtiger Aspekt.

Carlo Vettori (Alto Adige Autonomia) bezeichnete es als unverständlich, dass alle die Ortstaxe zahlen müssten, nur die Airbnb-Vermieter nicht. Die Meldungspflicht sei auch aus Sicherheitsgründen wichtig.

Myriam Atz Tammerle (STF) kündigte ihre Zustimmung an. Die Regeln müssten für alle gelten. Gewerbliche Vermieter hätten eine ganze Reihe von Auflagen, zu Hygiene, Sicherheit usw. Es gebe auch gewerbliche Vermieter wie Hotels, die ihre Zimmer über Airbnb anböten, aber diese zahlten auch ihre Ortstaxen. Auch die Sicherheit sei ein wichtiger Aspekt. Bei Unfällen oder Krankheit werde z.B. gefragt, wo man untergebracht sei, und spätestens dann werde der Vermieter mit unangenehmen Fragen konfrontiert.
Dem Antrag liege ein Denkfehler zugrunde, meinte LR Arnold Schuler. Die Materie sei bereits geregelt. Wer über Airbnb vermiete, sei bereits verpflichtet, die Gäste zu melden und die Ortstaxe zu bezahlen. Die Gemeinde hätten auch die Möglichkeit, die entsprechenden Kontrollen durchzuführen. Wer über Airbnb buche, zahle per Kreditkarte, der Geldfluss sei also nachvollziehbar, auch für die Finanzpolizei. Airbnb habe auch positive Seite. Die Frage sei, aber wann es negative Auswirkungen gebe, z.B. auf den Wohnungsmarkt. Man werde in den nächsten Wochen Überlegungen dazu anstellen.

Die bestehende Pflicht sei klar, erklärte Paul Köllensperger. Der Antrag habe das Ziel, die Regelung so anzupassen, dass sie auch für die sporadische private Vermietung anwendbar sei. Dasselbe mache man in Tirol, dasselbe fordere auch die Bozner SVP.

Das Landesgesetz von 1995 regle die Privatzimmervermietung ganz klar, erwiderte LR Schuler.

Der Antrag wurde mit 14 Ja und 14 Nein abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 108/19: Vorstreckung der Abfertigung der öffentlichen Angestellten durch die Landesverwaltung (eingebracht von den Abg. Rieder und Köllensperger am 30.05.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, die Möglichkeit zu prüfen, die Abfertigung aufgrund des Landesgesetzes 6/2015 vorzustrecken und dies bei positivem Ergebnis umzusetzen (neue Fassung gemäß einem Änderungsantrag, der auch von den Abg. Amhof und Renzler mitunterzeichnet wurde).
“Mit Inkrafttreten des Dekretes „Salva Italia 2011″ wurden die Zeiträume für die Auszahlung der Abfertigung (Tfr) für öffentliche Bedienstete bedeutend verlängert”, bemerkte Maria Elisabeth Rieder (Team K). “Sie gehen von 105 Tagen (bei Arbeitsunfähigkeit oder Ableben) bis über zwei Jahre bei freiwilliger Kündigung (mit oder ohne Anrecht auf Rente). Bei Eintritt in den Ruhestand müssen die öffentlichen Bediensteten derzeit also bis zu 27 Monate auf die 1. Rate der Auszahlung ihrer Abfertigung warten. Da im Privatsektor die Abfertigung mit Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wird, besteht hier eine Ungleichbehandlung zwischen Bediensteten des öffentlichen Sektors und des Privatsektors. Derzeit prüft der Verfassungsgerichtshof, ob diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist oder laut Artikel 81 der Verfassung zulässig ist.”
Hanspeter Staffler (Grüne) sah den Antrag als sehr wichtig, denn die derzeitigen Wartezeiten seien kein Zustand; das gebe es auch in der Privatwirtschaft nicht. Der Staat spekuliere auf Kosten seiner Beamten. Die Sache sei aber nicht einfach zu lösen. Das Landesgesetz von 2015 werde als rechtliche Grundlage nicht genügen, da Staatsgesetze dagegenstünden. Auf jeden Fall müsse man es versuchen, eine rechtliche Grundlage zu schaffen.

Die SVP-Arbeitnehmer würden schon seit Jahren an einer Lösung arbeiten, erklärte Helmuth Renzler (SVP), daher habe man auch den Abänderungsantrag mitunterschrieben. Es gäbe auch die Möglichkeit über einen Zusatzfonds, der entsprechend früher ausbezahlt werden könnte. Die vorgeschlagene Lösung sollte auch den Südtiroler Staatsbediensteten angeboten werden.

Wenn die Abfertigung erst nach zwei Jahren ausbezahlt werde, erfülle sie ihren Zweck nicht, Paul Köllensperger (Team K), denn sie sei als Überbrückungsgeld gedacht.
Magdalena Amhof (SVP) begründete ihre Unterschrift unter den Antrag mit der Wichtigkeit des Anliegens. Auch die öffentlich Bediensteten hätten Anrecht auf zeitgerechte Auszahlung der Abfertigung. Sie hoffe, dass es gelinge, hier eine rechtlich sichere Grundlage zu schaffen.

LR Arnold Schuler unterstrich ebenfalls die Wichtigkeit des Themas, das aber sehr komplex sei. Es sei eine Frage der Kompetenz und der Gleichbehandlung. Man müsse z.B. auch eine Gleichbehandlung zwischen Berufsschullehrern und Lehrern an den staatlichen Schulen erreichen.

Maria Elisabeth Rieder freute sich über die breite Zustimmung. Es sei auch wichtig, gegenüber den öffentlichen Bediensteten ein Zeichen zu setzen.

Der Antrag wurde mit 28 Ja einstimmig angenommen.

Von: luk

Bezirk: Bozen