Von: mk
Bozen – „Das Ansinnen der Landesregierung, die vom Staat vorgesehene Gehaltserhöhung für Lehrer von 140 Euro über die Landeszulage aufsaugen zu wollen, also die Landeszulage, um diesen Betrag kürzen zu wollen, ist entschieden zurückzuweisen“, so der Freie Abgeordnete Andreas Leiter Reber.
Der Vorstoß des Staates müsse jetzt genutzt werden, über die in der Zwischenzeit in den Landeshaushalt eingegangenen Gelder endlich die seit Jahren angepeilte Angleichung der Gehälter zu verwirklichen, damit Lehrer an Grund, Mittel- und Oberschulen auf das Gehaltsniveau der Landeslehrer an den Berufsschulen kommen.
„Es stimmt nicht, wenn Landesrätin Magdalena Amhof behauptet, dass es ‚kollektivvertraglich und gesetzlich nicht möglich‘ sei, die staatliche Erhöhung nicht aufzusaugen. Richtig sei, dass diese alte Formulierung noch immer im Vertrag steht, aber weshalb? Weil dieser Passus eigentlich dazu dienen sollte, den Unterschied zwischen den Gehältern der ‚Lehrer staatlicher Art‘, also den Lehrkräften an den Grund-, Mittel- und Oberschulen an jene der Landeslehrer zu verkleinern und nicht weiter auseinanderzutreiben. Wenn der politische Wille vorhanden ist, kann die Landesregierung diesmal auf die Aufsaugung verzichten und diesen Schritt auch nachvollziehbar begründen“, so Leiter Reber.
Leiter Reber fordert die Landesregierung auf, die fehlenden 24 Millionen Euro über ein Finanzgesetz freizugeben, damit die Angleichung zwischen den Lehrern endlich vollzogen werden könne. Die Geldmittel seien seit der Verabschiedung des letzten Haushaltsgesetzes Anfang Dezember bereits angereift, weshalb auch Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher nicht auf den Nachtragshausalt im Juli warten oder sich darauf hinausreden müsse, schließt Leiter Reber.




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