Rückwirkende Kürzung ist möglich

Leibrenten: Verfassungsgericht gibt Regionalrat recht

Donnerstag, 09. Mai 2019 | 17:33 Uhr

Bozen/Trient – Jene Altmandatare, die gegen die Kürzung ihrer Leibrenten Rekurs eingereicht haben, müssen eine Niederlage hinnehmen. Das Verfassungsgericht ist nämlich zur Ansicht gekommen, dass die beiden Regionalgesetze n.4/2014 und 5/2014 angewandt werden müssen.

Die Änderung des mittleren Barwertes mit rückwirkenden Folgen auf die Leibrenten ist demnach nicht verfassungswidrig – sowohl für jene Altmandatare, die bereits Anrecht auf eine Leibrente haben, als auch für jene, die noch kein Anrecht haben.

Auch der Rekurs gegen das Gesetz 5/2014, der sich gegen eine Deckelung von mehreren akkumulierten Leibrenten (als Regionalratsabgeordnete und Parlamentarier) auf maximal 9.000 Euro brutto richtete, wurde abgeschmettert. Nun muss das Trientner Landesgericht entscheiden, ob eine neue Verfügung erlassen wird.

Das Gesetz sieht auch die Reduzierung der Leibrenten um 20 Prozent ohne Abstufungen vor. „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist eine Anerkennung für das Wirken des Regionalrats“, erklärte Regionalratspräsident Roberto Paccher. Er empfinde große Genugtuung über das Urteil, das es dem Regionalrat erlaube, den eingeschlagenen Weg im Sinne des Gesetzes weiter zu beschreiten. Nun könne man weiter daran arbeiten, die ausstehenden Summen der ehemaligen Regionalratsabgeordneten einzufordern, fügte Paccher hinzu.

Der nächste Schritt sei nun die Neuberechnung der Leibrenten. Paccher will dabei auch die beiden Beschlüsse von der Abgeordnetenkammer und vom Senat in Rom vom 1. Jänner 2019 berücksichtigen, die vorsehen, dass die Berechnung von Leibrenten, die an ehemalige Parlamentarier bereits ausbezahlt werden, rückwirkend abgeändert werden können. Wie bei den Bürgern sollten auch bei den Abgeordneten die eingezahlten Beiträge ausschlaggebend sein, betont Paccher.

Anschießend muss der Regionalrat abwägen, wie die ausstehenden Summen von jenen Altmandataren eingetrieben werden sollen, die den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt verstreichen ließen, um das Urteil des Verfassungsgerichtes abzuwarten.

Der Skandal um die sogenannten „Luxusrenten“ von ehemaligen Regionalratsabgeordneten hat in der gesamten Region und darüber hinaus bekanntlich hohe Wellen geschlagen. Die politische Landschaft in Südtirol wurde dadurch nachhaltig verändert.

Von: mk

Bezirk: Bozen