Vier Hektar Obst- und Weinbau als Voraussetzung

Leiter Reber: Höfegesetz der Realität anpassen

Freitag, 27. Februar 2026 | 11:40 Uhr

Von: mk

Bozen – Ein geschlossener Hof soll eines garantieren: Dass eine vierköpfige Familie aus seinen Erträgen angemessen leben kann. Doch reichen heute wirklich noch zwei oder drei Hektar Obst- und Weinbauflächen aus? Nein, befindet der Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber, der deshalb einen Gesetzentwurf ausgearbeitet hat, mit dem die Mindestfläche zur Neuschließung eines Hofes auf vier Hektar im Obst- und Weinbaugebiet erhöht werden soll. Damit will Leiter Reber auch der Bauspekulation entgegentreten, denn längst stünden beim Kauf eines kleinen Obstbaubetriebs nicht die landwirtschaftlichen Flächen, sondern die Möglichkeit 1500 Kubikmeter Wohnkubatur verwirklichen zu können im Interesse finanzkräftiger Käufer.

Der geschlossene Hof sei ein Erfolgsmodell, „das unsere Höfe als Wirtschaftseinheit über die Jahrhunderte erhalten hat und aus der sich ein freier und selbständiger Bauernstand entwickeln konnte“, schickt der freie Abgeordnete voraus. „Doch seit 1993 sind die Mindestgrößen nicht mehr angepasst worden. In diesen 30 Jahren sind die Bruttoerlöse vor allem im Obstbau deutlich gesunken und gleichzeitig die Kosten gestiegen. In der Praxis zeigt sich: Zwei oder drei Hektar Obst- oder Weinbaufläche reichen schon längst nicht mehr aus, um vier Personen eine tragfähige Existenz sichern zu können.“

In Kombination mit dem Raumordnungsgesetz sei die derzeitige geringe Mindestgröße fatal: Bei der Neuschließung von Höfen mit zwei oder der Hektar liege der Fokus schon lange bei der Verwirklichung von 1500 Kubikmetern Wohnkubatur mitten im Grünen und nicht bei der Bewirtschaftung der Flächen.

„Wenn das Wohnhaus eines geschlossenen Hofes deutlich mehr wert ist als seine Wiesen, Äcker und Felder, dann wird die Landwirtschaft nebensächlich und das Prinzip und der ursprüngliche Gedanke des geschlossenen Hofes gehen völlig verloren“, so der Abgeordnete.

„Wer es mit der Landwirtschaft und seinen Höfen gut meint und Bauspekulation einbremsen möchte, unterstützt meinen Vorschlag zur Anpassung der Hofgrößen an die landwirtschaftliche Realität. Nur so dient das Höfegesetz auch jenen Menschen, die in die Landwirtschaft einsteigen möchten, Freude an der Bewirtschaftung haben und sich als Bauern eine Zukunft aufbauen wollen“, schließt Leiter Reber.

Bezirk: Bozen

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