Von: luk
Bozen – Am Freitagvormittag diskutierte der Landtag im Rahmen des Europagesetz Nr. 30/19 des Landes 2019 über die Konzessionen der Wassergebühren für alle Bereiche der Landwirtschaft. Der Landtag beschloss eine Einführung der Wassergebühren, die der Entnahme angepasst werden soll. Bauernvertreter Franz Locher äußerte sich dazu: „Das Wasser ist eine zwingende Notwendigkeit zur Bewirtschaftung der Landwirtschaft. Die Gebühren müssen unbedingt erträglich gehalten werden.“
Ebenso rechtfertigte sich Locher, dass die Bauern kein Wasser verbrauchten. “Sie nutzen das Wasser für die Bewirtschaftung ihrer Böden und geben es somit der Natur wieder zurück.”
Die Südtiroler Bevölkerung gebe im Monat nicht einmal zehn Prozent ihres Einkommens für Lebensmittel aus, somit wolle er weiterhin die lokale Wirtschaftsform unterstützen, denn schlussendlich seien es die Landwirte, die unsere Landesflächen bewirtschaften. Der Anbau von Lebensmittel dürfe nicht als Selbstverständlichkeit betrachtet werden.
„Eine hundertprozentige Amortisation wäre nicht der richtige Weg, vor allem nicht in den peripheren Gebieten, die Wasserkonzessionen zu regeln. Die Landwirtschaft ist auf das wertvolle Gut angewiesen. Für den Frost im Frühjahr, für den Obst- und Gemüseanbau und die Grünlandgebiete.” Locher will sich weiterhin für erträgliche Gebühren in der Landwirtschaft einsetzen und forderte auch die Landesregierung auf, dies mitzutragen und sinngemäß umzusetzen.