Inflationsausgleich, Reallohnerhöhung und Nachzahlungen

Mehr Brutto-Gehalt für Lehrer? – Gewerkschaft präzisiert

Donnerstag, 27. August 2026 | 10:51 Uhr

Von: Matthias Knapp

Bozen – Bezugnehmend auf den im Alto Adige veröffentlichten Artikel mit dem Titel „Scuola, aumenti fino a 12mila euro per il personale“ hält die UIL Schule Südtirol eine technische Klarstellung hinsichtlich der Zusammensetzung der angekündigten Beträge für erforderlich.

Dem Bericht zufolge sollen die Gehaltserhöhungen für Lehrpersonen der Grund- und Mittelschulen rund 5.200 Euro brutto jährlich und für Lehrpersonen der Oberschulen zwischen 5.300 und 7.500 Euro brutto jährlich betragen. Die Erhöhungen sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten. Für weitere Personalkategorien werden Beträge zwischen 10.000 und 12.000 Euro brutto jährlich genannt.

UIL Schule weist darauf hin, dass diese Beträge nicht zur Gänze als neue reale Gehaltserhöhungen betrachtet werden könnten.

Ein erheblicher Teil der Summen, der in bestimmten Fällen annähernd die Hälfte des Gesamtbetrags ausmachen kann, bestehe aus Gehaltsanpassungen zum Ausgleich der in den vergangenen Jahren aufgelaufenen Inflation. Dabei handle es sich um notwendige nominale Erhöhungen, die jedoch in erster Linie dazu dienten, den bereits eingetretenen Kaufkraftverlust der Beschäftigten zumindest teilweise auszugleichen.

Der verbleibende Anteil umfasst die eigentlichen kollektivvertraglichen Gehaltserhöhungen sowie, abhängig von der individuellen beruflichen Situation, weitere Entgeltbestandteile. Dazu zählen unter anderem die Ende 2025 eingeführte Anpassung beim Berufseinstieg, Gehaltsvorrückungen aufgrund des Dienstalters, die jeweilige berufliche Einstufung und spezifische Zulagen.

„Der genannte Höchstbetrag von 10.000 bis 12.000 Euro kann daher aus der Addition unterschiedlicher Entgeltbestandteile entstehen und darf nicht als allgemeine und einheitliche Gehaltserhöhung für sämtliche Beschäftigte des Schulbereichs verstanden werden“, betont UIL Schule.

Ebenso müsse zwischen strukturellen Gehaltserhöhungen und Nachzahlungen unterschieden werden. Strukturelle Erhöhungen fließen dauerhaft in die künftige Vergütung ein. Nachzahlungen beziehen sich hingegen auf bereits vergangene Monate und werden einmalig ausbezahlt. Die Rückwirkung ab dem 1. Januar 2026 kann daher bei der ersten Auszahlung zu einem beträchtlichen Gesamtbetrag führen, ohne dass das monatliche Gehalt anschließend im selben Umfang steigt.

UIL Schule erinnert zudem daran, dass es sich bei sämtlichen veröffentlichten Beträgen um Bruttowerte handle. Die tatsächlich ausbezahlten Nettobeträge werden aufgrund der Sozialversicherungsbeiträge und der steuerlichen Belastung entsprechend niedriger ausfallen.

„Die Gehaltserhöhungen sind ein wichtiges Ergebnis und müssen selbstverständlich als solches anerkannt werden. Gerade deshalb ist es notwendig, sie so präzise wie möglich darzustellen“, erklärt der Sekretär der UIL Schule Südtirol, Prof. Marco Pugliese.

„Es muss klar unterschieden werden zwischen dem Ausgleich der Inflation und einer darüber hinausgehenden kollektivvertraglichen Erhöhung. Ebenso müssen strukturelle Gehaltserhöhungen von Nachzahlungen und individuellen Gehaltsentwicklungen getrennt betrachtet werden. Nur jener Teil einer Erhöhung, der über den bereits entstandenen Kaufkraftverlust hinausgeht, stellt tatsächlich einen realen Einkommenszuwachs für die Beschäftigten dar.“

Für die UIL Schule bleibt daher die Entwicklung des Reallohns entscheidend: Maßgeblich sei nicht allein, um wie viel das Gehalt nominell steige, sondern welcher Teil dieser Erhöhung tatsächlich zu einer höheren Kaufkraft des Schulpersonals führe.

Bezirk: Bozen

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