Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute in Bozen auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider die Förderung von Schienengüterverkehrsleistunge n von Landesinteresse im begleiteten und unbegleiteten kombinierten Verkehr bis Ende 2021 verlängert.
Entlastung für Menschen und Natur
“In erster Linie geht es darum, eine Entlastung für Umwelt und Anrainer entlang der Nord-Süd-Route im Wipptal, Eisacktal und Unterland zu erreichten”, erklärt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider das wichtigste Ziel betreffend die Brennerroute. “Längerfristig peilen wir deshalb ein zwischen den Ländern Südtirol, Bayern, Tirol und der Provinz Trient akkordiertes Verkehrsmanagement für den Brennerkorridor an, um möglichst viel Verkehr von der Straße auf die Schiene und auf alternative Verkehrsmittel zu verlagern. – Dazu brauchen wir als Voraussetzungen beispielsweise geeignete Verladestationen und neue Warentransportmöglichkeiten für den Transit und natürlich die Kooperation mit Partnern in Bayern, Tirol und der Provinz Trient”, unterstreicht Alfreider. In diesem Sinne würden die Verhandlungen mit den Vertretern der Staaten und Länder weiter intensiviert, so der Landesrat.
Sechs Millionen Euro für Unternehmen
“Als Zwischenlösung unterstützen wir weiterhin Unternehmen, die Ware auf dem Zug transportieren, finanziell, und zwar als kleinen Beitrag zur Verlagerung, der aber wichtig ist, um weitere umfassende Maßnahmen zu treffen”, sagt Alfreider. Für die kommenden Jahre 2020 und 2021 werden demnach vom Land rund drei Millionen Euro pro Jahr und somit bis Ende 2021 sechs Millionen Euro bereitgestellt, um Unternehmen zu unterstützen, die Güter per Bahn transportieren. Allerdings muss die Europäische Kommission noch ein positives Gutachten für die Verlängerung der Maßnahme ausstellen. Die Unternehmen können aber ab kommende Woche ihre Anträge um Zuschüsse für das Jahr 2020 einreichen.
Anträge bis 30. November 2019 stellen
Die Anträge können für alle intermodal versendeten Transporteinheiten (Lastkraftwagen, Anhänger, Sattelanhänger, Wechselaufbau, Container usw.) gestellt werden, die vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020 zwischen Brenner und Salurn im begleiteten oder unbegleiteten kombinierten Verkehr befördert werden.
Ansuchen können multimodale Transportunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen, die ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben und Schienengüterverkehrsleistunge n im Land Südtirol auf der Strecke Salurn-Brenner und umgekehrt erbringen.
Die Beitragsansuchen können bis 30. November 2019 auf den von der Landesabteilung Mobilität online bereitgestellten Formularen im Landesamt für Eisenbahnen und Flugverkehr, PEC-Adresse transport.trasporti@pec.prov. bz.it eingereicht werden.