Von: mk
Meran – Gestern Abend hat der Meraner Gemeinderat die sechste Änderung des Haushaltsvoranschlages 2017-2019 genehmigt. Die Stadtverwaltung wird insgesamt 3,3 Millionen Euro aus dem Rotationsfonds des Landes in Anspruch nehmen, um Arbeiten am Combi-Sportplatz durchzuführen (für insgesamt 2,3 Millionen Euro; die Ausschreibung erfolgt Anfang Februar), sowie um die Stadtbibliothek (180.000 Euro) und die Klinik St. Antonius (704.000 Euro) an die Brandschutzbestimmungen anzupassen. “Durch den Rotationsfonds können wir im Einheitlichen Strategiedokument Beträge vorsehen, die zwar verpflichtet worden sind, aber noch nicht zur Verfügung stehen, weil die diesbezüglichen Arbeiten noch nicht ausgeschrieben worden sind. Hätten wir diese Möglichkeit nicht, würden diese finanziellen Mittel in den Verwaltungsüberschuss einfließen. Laut den geltenden Bestimmungen könnten wir dann dieses Geld 2018 nicht mehr investieren”, erklärte Finanzstadtrat Nerio Zaccaria.
Bauordnung abgeändert
Die Gemeindebauordnung wurde – gemäß einer EU-Richtlinie, die vom italienischen Staat in einem Gesetz umgesetzt wurde – mit dem Artikel 78/bis betreffend die Einrichtung der Infrastrukturen für die Stromversorgung von Elektrofahrzeugen ergänzt. Dieser sieht vor, dass ab 31. Dezember 2017 alle Autoabstellplätze und alle Garagen von neuen oder zu mindestens 50 Prozent ihrer Bruttofläche umgebauten Gebäude mit einer Anschlussmöglichkeit an eine Infrastruktur zur Stromversorgung von Elektrofahrzeugen ausgestattet werden müssen. Laut staatlichem Gesetz fallen öffentliche Gebäude nicht unter diese Bestimmung. Die Gemeinde Meran geht jedoch über die staatlichen Vorgaben hinaus: Die Regelung gilt auch für öffentliche Gebäude. “Durch diese Abänderung der städtischen Bauordnung kommt die Stadtgemeinde Meran den Verpflichtungen nach, die sie mit ihrer Beteiligung an dem von der Europäischen Union ins Leben gerufenen Konvent der Bürgermeister und am Klima-Gemeinde-Programm der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol eingegangen ist. Ziel dieser Verpflichtungen ist unter anderem die Förderung alternativer Energieformen”, erklärte Stadträtin Madeleine Rohrer. “Außerdem sind wir die erste Südtiroler Gemeinde, welche sogar eine noch weitreichendere Regelung einführt, als das Gesetz es vorsieht.”
Außerordentliche Revision der Gesellschaften mit Gemeindebeteiligung
Bereits 2016 hatte der Meraner Stadtrat eine Bestandsaufnahme der zum 23. September besessenen direkten Beteiligungen und indirekt kontrollierten Beteiligungen durchgeführt – mit den entsprechenden Begründungen für die Beibehaltung derselben bzw. für die Einleitung von Rationalisierungsmaßnahmen. Kürzlich wurde die vom Gesetz vorgeschriebene außerordentliche Revision der Gesellschaftsbeteiligungen vorgenommen. Diese sehen verschiedene Anpassungen der jeweiligen Satzungen vor, um die gewährten Dienstleistungen zu verbessern und die Kosten zu senken.
Die Änderung der Satzungen der Stadtwerke AG und der Meranarena GmbH wurde gestern Abend vertagt. Angenommen wurde hingegen die überarbeitete Satzung der Meran 2000 Bergbahnen AG. Diese wird in Zukunft – zusätzlich zur Errichtung und Betreibung von Aufstiegsanlagen und Pisten – auch Hotel- und Gastbetrieben jeglicher Art bauen und verpachten, Handels- und Dienstleistungsbetriebe errichten und führen sowie direkt oder indirekt alle Handels-, Industrie-, Mobiliar-, Immobiliar- und Finanzierungsgeschäfte durchführen können, die von den Verwaltern zur Erreichung des Gesellschaftszweckes für notwendig oder nützlich gehalten werden.
Diesbezüglich wurde auch eine von der Gemeinderätin Josefa Brugger (BürgerUnion) vorgeschlagene Anwendungsrichtlinie verabschiedet: In Zukunft soll in allen Unterlagen, welche die Gesellschaft den Gremien der Meraner Stadtverwaltung unterbreitet, eine geschlechtgerechte Sprache angewandt werden.