Von: mk
Meran – Der Meraner Gemeinderat hat den Tausch in seiner gestrigen Sitzung abgesegnet: Die Stadtgemeinde Meran wird vom Deutschen Orden das schlüsselfertige Gebäude Maiense bekommen, um dort die raumgeplagte Obermaiser Mitteschule unterzubringen. Als Gegenleistung erhält die Ordensgemeinschaft das Gelände der Stadtgärtnerei an der Innerhoferstraße. Hier soll ein konventioniertes Altersheim mit insgesamt 150 Betten entstehen.
Die entsprechende Beschlussvorlage wurde mit 23 Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. „Ich bin stolz auf dieses Ergebnis“, sagte Bürgermeister Paul Rösch. „Mit dem Tausch haben wir zwei wichtige Infrastrukturprojekte für Meran auf den Weg gebracht.“
Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat kann nun der Vertrag mit dem Deutschen Orden unterzeichnet und die Bauarbeiten begonnen werden. Schon ab Herbst 2018 sollen der Mittelschule Obermais dann ihre neuen, renovierten Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Die Fertigstellung des Altersheims durch den Deutschen Orden ist frühestens in zwei Jahren geplant.
Beschlüsse des Gemeinderats aus der Sitzung vom 30. August
Dienstordnung des Ortspolizeikorps angepasst – Die Dienstordnung des lokalen Polizeikorps wurde geringfügig angepasst. Dies war unter anderem durch die übergemeindliche Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden Partschins, Schenna, Tirol und Marling notwendig geworden.
Leinenpflicht auf Wiese in der Lazag aufgehoben – Auf Antrag von Francesca Schir und Adriana Valle (Movimento 5 Stelle) hat der Gemeinderat beschlossen, auf der Wiese beim Teich in der Naherholungszone Lazag das Mitführen von Hunden ohne Leine zu gestatten. Für das restliche Biotop gilt ebenso wie für alle anderen Grünflächen in der Stadt weiterhin die Leinenpflicht.
Reduzierung der Müllgebühren für Familien prüfen – Angenommen wurde ein modifizierter Beschlussantrag von Josefa Brugger (BürgerUnion), mit dem die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, im Zuge der Überarbeitung des Abfallplans der Stadtwerke Maßnahmen zur Reduzierung der Müllgebühren für Familien mit Kleinkindern bis zwei Jahren zu überprüfen und bestmöglich umzusetzen.
Statut für Beirat der SeniorInnen – Der Gemeinderat hat außerdem Sozialstadtrat Stefan Frötscher beauftragt, in seiner Funktion als Vorsitzender des Seniorenbeirats zu prüfen, ob es innerhalb des Beirats Vorschläge für ein Statut gibt. In der gültigen Geschäftsordnung des Seniorenbeirats ist vorgesehen, dass der Beirat ein eigenes Statut ausarbeiten kann, das vom Gemeinderat genehmigt werden muss.