Von: mk
Bozen – Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension können sich schon bald auf eine Erhöhung freuen. „Diese erfolgt mit Juli 2023 und sieht für die Mindestrenten eine Erhöhung von 1,5 Prozent bis zu einem Maximalbetrag pro Monat der Rente von 572,74 Euro und für Pensionen bis zu 599,82 Euro pro Monat bei einem Lebensalter von 75 Jahren eine Erhöhung von 6,4 Prozent vor“, teilt der SVP-Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler mit.
Es gibt diesbezüglich für die ersten sechs Monate eine Nachzahlung von neun Euro für alle und von 38,4 Euro für die über 75-Jährigen.
Weiters ist vorgesehen, dass jene Pensionisten, die im Jahr 2023 das 75. Lebensjahr erreichen, die finanzielle Zuwendung im Folgemonat ihres Geburtstags erhalten.
„Somit hat Rom endlich einige Bestimmungen zur Gänze umgesetzt, welche die Regierung mit dem Haushaltsgesetz 2023 erlassen hat und die unseren Seniorinnen und Senioren zugutekommen. Insbesondere für Menschen mit geringeren Pensionen stellt dies eine wichtige Maßnahme dar“, fasst Renzler zusammen.
Im nächsten Jahr Erhöhung aller Pensionen
Zudem ist geplant, im Januar 2024 alle Pensionen auf Staatsebene zu erhöhen. Diesbezüglich macht man sich bereits jetzt Gedanken und es ist davon auszugehen, dass die Regierung spätestens im Herbst die ersten brauchbaren Vorschläge veröffentlicht.
„Laut einigen Studien haben die Renten in den letzten 15 Jahren einen Kaufkraftverlust von rund 33 Prozent hinnehmen müssen. In Südtirol war dieser Verlust noch höher, da hier die jährliche Inflation viel höher als im restlichen Staatsgebiet ausfällt. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die ihr gesamtes Arbeitsleben lang mittlere und hohe Versicherungsbeiträge eingezahlt haben und somit eine einigermaßen gute Pension beziehen, Gefahr laufen, einige Jahre nach ihrer Pensionierung durch die Maßnahmen der Regierung zu riskieren, unter die Armutsgrenze zu fallen. Deshalb müssen die Pensionen unbedingt angehoben werden“, betont der Landtagsabgeordnete Renzler.
14. Monatsgehalt für Pensionisten
Der 14. Monatsgehalt ist nur einigen Pensionisten vorbehalten, und zwar jenen, die eine Alters-, Dienstalters- oder Invalidenrente beziehen und mindestens 64 Jahre alt sind. Zudem dürfen sie eine persönliche Einkommenshöhe von 14.657,24 Euro nicht überschreiten, wobei das Einkommen des Ehepartners hier nicht mitzählt. Falls alle Kriterien erfüllt werden, wird diese Pension im Juli 2023 ausbezahlt.
„Auch wenn die Anzahl der Rentner und Pensionisten, welche in den Genuss dieses 14. Monatsgehaltes kommen, überschaubar ist, ist es trotzdem wichtig, aufzuzeigen, dass es diese gibt, und wer sie bis heute noch nicht erhalten hat, soll sich den Anspruch von einem Patronat abklären lassen“, so Helmuth Renzler abschließend.