Von: mho
Bozen – In einer Dienstleistungscharta – die das Landesressort für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsvertretern der Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin auf Initiative der Südtiroler Rentnergewerkschaften, des Dachverbands für Gesundheit und Soziales, der Verbraucherzentrale Südtirol und Cittadinanzattiva hat – sind sämtliche Dienstleistungen der Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin zusammengefasst. Ebenso informiert die Charta die Betreuten über ihre Rechte und Pflichten in der Hausarztbetreuung. Die Dienstleistungscharta ist im Webportal Gesundheit des Landes sowie auf der Seite des Sanitätsbetriebs unter www.sabes.it/vgm veröffentlicht und wird demnächst als Beilage zu den Monatszeitschriften der vier Südtiroler Rentnergewerkschaften versandt.
“Aus der umfangreichen Dienstleistungscharta, die sich in erster Linie an Ärzte richtet, ist ein Informationsblatt für die Bürger hervorgegangen, das Klarheit in Sachen Hausarztwahl und dessen Leistungen bietet. Damit bekommen die Menschen eine gute Übersicht über das wertvolle Dienstleistungsangebot an ihrem Wohnort in die Hand”, freut sich Gesundheitslandesrätin Martha Stocker.
Auf zwei Seiten werden dabei in beiden Landessprachen wichtige Fragen beantwortet, wie: Welche Aufgaben hat der Hausarzt/Hausärztin? Wann kann ich mich an meinen Hausarzt/Hausärztin wenden und an wen wende ich mich in den Nachstunden und an den Feiertagen? Das zweisprachige Faltblatt wurde in einer Auflage von 10.000 Exemplaren an die Hausärzte und Gesundheitssprengel im ganzen Land verschickt, und liegt dort für alle Bürgerinnen- und Bürger in den Wartesälen auf.