Von: mk
Bozen – Das freiwillige Corona-Screening, das der Südtiroler Sanitätsbetrieb landesweit in allen Schulstufen organisiert hat, wird bis zum 13. April mit der üblichen Häufigkeit fortgeführt. Ein weiterer Test wird den Schülerinnen und Schülern dann bei Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Osterferien angeboten. Dies sieht die Verordnung Nr. 11 des Jahres 2022 im Sinne der Bewältigung der Covid-19-Pandemie vor, die Landeshauptmann Arno Kompatscher am heutigen Donnerstag unterzeichnet hat.
Die Verordnung verlängert zudem bis zum 30. April die Pflicht für jene Personen, die nicht an der Schule tätig sind – z.B. Eltern, Lieferanten … – beim Zugang zu den schulischen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sowie zu den Einrichtungen der höheren Bildung eine 3G-Bescheinigung (geimpft, genesen oder negativ getestet) vorzuweisen.
Die Verordnung Nr. 11/2022 und weitere Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.