Von: luk
Bozen – Seit dem 23. Juni 2023 ist eine neue Durchführungsbestimmung in Kraft, welche für die Südtiroler Bevölkerung von großer Bedeutung ist. Diese sieht nämlich vor, dass die Kandidatinnen und Kandidaten, die zukünftig an Wettbewerben für öffentliche Stellen teilnehmen, mindestens eine der beiden schriftlichen Prüfungen in der Sprache absolvieren müssen, in der sie ihre Sprachgruppenzugehörigkeit erklärt haben. Außerdem wird die gesamte mündliche Prüfung in dieser Sprache abgelegt. „Diese neue Bestimmung stellt einen sehr wichtigen Schutz insbesondere für die Südtirolerinnen und Südtiroler deutscher Muttersprache dar und muss zukünftig bei allen öffentlichen Auswahlverfahren garantiert werden“, fasst der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler zusammen. Für die Ladiner wird es in diesem Zusammenhang keine Änderungen geben.
Nicht betroffen von dieser neuen Durchführungsbestimmung sind die derzeit laufenden Wettbewerbe, welche schon vor dem 23. Juni 2023 ausgeschrieben worden sind und für die weiterhin die alten Regelungen gelten.
„Diese neue Regelung soll maßgeblich dazu beitragen, dass der Proporz bei den Stellen im öffentlichen Dienst real angewandt werden kann, und nicht wie in Vergangenheit gang und gäbe war, dass man sich nach Gutdünken einfach einer Sprachgruppe zugehörig erklärt hat und dann die Wettbewerbsprüfungen in einer anderen Sprache absolviert hat und somit den Proporz ad absurdum geführt hat“, erläutert Renzler.
Um aber die Proporzbestimmungen richtig umsetzen zu können, müsste eigentlich noch eine andere derzeit bestehende Durchführungsbestimmung abgeändert werden, und zwar jene, die besagt, dass für die Aufteilung nach dem Proporz immer jene Sprachgruppenzugehörigkeit zählt, welche der Kandidat beim Wettbewerb angegeben hat und nicht jene, welche derselbe Bedienstete bei der zu einem späteren Zeitpunkt neuen Ausschreibung neuer Stellen besitzt, da er diese Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in der Zwischenzeit später wieder geändert hat und somit nicht mehr der ursprünglichen Sprachgruppe angehört.
„Durch diese Bestimmung gehen viele gutbezahlte Arbeitsstellen in der öffentlichen Verwaltung der deutschsprachigen Bevölkerung für lange Jahre verloren. Hier gibt es somit noch Handlungsbedarf. Nichtsdestotrotz ist die neue Durchführungsbestimmung eine lang ersehnte Maßnahme, deren Umsetzung beinahe 20 Jahre gedauert hat und nun endlich angewandt werden kann. Die öffentlichen Verwaltungen sind nun aufgerufen, diese Durchführungsbestimmung umgehend umzusetzen und anzuwenden“, sagt Helmuth Renzler.