Von: mk
Bozen – Wie aus der Beantwortung einer Landtagsanfrage der Süd-Tiroler Freiheit hervorgeht, ist die Zahl der geförderten Gasthäuser seit der Überarbeitung der Kriterien deutlich gestiegen. Während im Jahr 2023 unter den alten Bestimmungen 13 Ansuchen eingereicht und acht genehmigt wurden, gingen 2024 bereits 39 Ansuchen ein, von denen 22 positiv bewertet wurden. Dieser Trend setzt sich 2025 fort: Von insgesamt 44 Anträgen wurden 21 Beiträge für die Aufrechterhaltung eines bestehenden Nahversorgungsbetriebes und es konnte erfreulicherweise ein Beitrag für eine Neueröffnung gewährt werden. Damit profitieren heuer 22 Betriebe von der Förderung, die – wie bereits im Vorjahr – jeweils 12.000 Euro beträgt, für die Neueröffnung gibt es 30.000 Euro.
Landesrat Luis Walcher zeigt sich mit der Entwicklung zufrieden: „Die Anpassung der Förderkriterien zeigt genau die Wirkung, die wir uns erhofft haben. Mit dieser Maßnahme unterstützen wir Dorfgasthäuser gezielt und stärken das Leben in Südtirols Dörfern. Unser Ziel ist klar: Bestehende Treffpunkte sollen erhalten bleiben, und dort, wo sie fehlen, wollen wir ihre Entstehung aktiv fördern.“ Man werde nun prüfen, ob die Maßnahme weiter ausgebaut werden könne.
Die gestiegenen Genehmigungszahlen belegen die Wirksamkeit der überarbeiteten Förderkriterien, die gezielt darauf ausgerichtet sind, die gastgewerbliche Nahversorgung in ländlichen Gebieten zu sichern und zu stärken. Gleichzeitig bleibt der Grundsatz bestehen, dass die Förderung nur gewährt werden kann, wenn der Betrieb der einzige Nahversorgungsdienst in der Ortschaft ist und eine tägliche Öffnungszeit von mindestens zehn Stunden gewährleistet wird.
Alle Maßnahmen zur Gewährung von Beiträgen, Zuschüssen und Förderungen werden im Bereich „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen veröffentlicht.




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