Von: mk
Bozen – Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute die Dringlichkeitsverordnung Nr. 75 unterzeichnet.
Vor dem Hintergrund einer Stabilisierung der epidemiologischen Situation, die eine begrenzte Verringerung der Sicherheitsmaßnahmen erlaubt, sieht die neue Verordnung vor, dass Handelstätigkeiten auf öffentlichen Flächen in Form von Märkten mit sofortiger Wirkung wieder aufgenommen werden können. Dabei müssen die Covid-19-Auflagen eingehalten werden.
Eine Interpretation der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 73 stellt zudem klar, dass zu den möglichen Erholungs- und Freizeitaktivitäten, die in Parks, Villen, Gärten und sonstigen Flächen im Freien ausgeführt werden, auch das Eislaufen gehört, wenn es individuell ausgeübt wird und die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Die Verordnung Nr. 75 ist wie alle bisherigen Verordnungen im Coronaportal auf der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht.