Von: mk
Bozen – In der heutigen Sitzung hat der I Gesetzgebungsausschuss eine Anhörung zum LGE 53/2020 – „Bestimmungen über die beim Landtag angesiedelten Ombudsstellen“ (vorgelegt von den Mitgliedern des Landtagspräsidiums) – abgehalten. Als Gastredner waren die Volksanwältin, die Kinder- und Jugendanwältin, die Gleichstellungsrätin, der Präsident des Landesbeirats für das Kommunikationswesen, die Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit sowie je ein Vertreter/eine Vertreterin des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit, der OEW – Organisation für Eine solidarische Welt (stellvertretend für ein Netzwerk von mehreren Vereinen) und des Verein Centaurus geladen.
Am Nachmittag wurde die gemeinsame Generaldebatte von Landesgesetzentwurf Nr. 50/20 – Einrichtung einer Ombudsstelle für die Rechte von Häftlingen und Personen, denen die persönliche Freiheit entzogen wurde (eingereicht von den Grünen), Landesgesetzentwurf Nr. 53/20 – Bestimmungen über die beim Landtag angesiedelten Ombudsstellen (Präsidium) – und Landesgesetzentwurf Nr. 34/19 – Ausweitung der Aufgaben der Volksanwältin bzw. des Volksanwaltes auf den Umweltbereich (Grüne) abgehalten.
Die Landesgesetzentwürfe Nr. 50/20 und Nr. 34/19 wurden vom Erstunterzeichner zurückgezogen.
Der Ausschuss hat daraufhin den Übergang zur Artikeldebatte von LGE 53/20 mit sieben Jastimmen sowie einer Gegenstimme genehmigt. Die Artikeldebatte wurde bei Behandlung von Artikel 15 unterbrochen. Die Arbeiten des Ausschusses werden voraussichtlich am 31. Juli weitergeführt.