Verhandlungen zum neuen Kollektivvertrag

Öffentlicher Dienst: Leistungen stärker berücksichtigen

Dienstag, 14. Mai 2019 | 16:53 Uhr

Bozen – Nach einer ersten Verhandlungsrunde hat die Landesregierung heute die Richtlinien für die Verhandlungen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) für den normativen und wirtschaftlichen Zeitraum 2019 bis 2021 gutgeheißen. “Neben einer monetären Aufwertung wollen wir mit umfangreichen zusätzlichen Anreizen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren tägliche Arbeit wertschätzen”, betont der Landeshauptmann, der für den Sachbereich Personal zuständig ist. Das Ziel sei es, das Land für seine aktiven und künftigen Bediensteten als attraktiven und sicheren Arbeitgeber zu festigen.

Vonseiten der öffentlichen Delegation wolle man künftig dem Leistungslohn ein stärkeres Gewicht beimessen. Zum umfangreichen Themenpaket, das in den kommenden Wochen von der öffentlichen Delegation mit Gewerkschaften diskutiert wird, zählen aber auch Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten sowie in den Bereichen Smart Working und Age-Management. “Die Alterspyramide unserer Mitarbeitenden macht deutlich, dass wir in den kommenden Jahren noch stärker als bisher auf die Bedürfnisse der älteren Mitarbeitenden Rücksicht nehmen müssen und werden. Darum wollen wir in den laufenden Verhandlungen gezielt strukturierte Maßnahmen für ältere Bedienstete diskutieren und erarbeiten. Gleichzeitig wollen wir den Landesdienst für Berufseinsteiger und jüngere Arbeitnehmende attraktiver gestalten. Somit können wir allen Bediensteten und ihren Bedürfnissen entgegenkommen und ein besseres Gleichgewicht zwischen den Generationen herstellen”, erklärt Generaldirektor Alexander Steiner, der die Verhandlungsdelegation des öffentlichen Dienstes anführt.

Zudem wolle man künftig den bereits eingeschlagenen Weg zusätzlicher, nichtmonetärer Lohnelemente weitergehen. So sei beispielsweise durch die Einführung des ergänzenden Gesundheitsfonds SaniPro im Vorjahr eine bedeutende Zusatzleistung für öffentlich Bedienstete eingeführt worden. Dabei können über 40.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst um die teilweise Rückerstattung der Kosten für unterschiedliche medizinische Leistungen (u.a. im Bereich der Zahnheilkunde, der Augenheilkunde und der Physiotherapie) ansuchen. Weitere fringe benefits, also Gehaltsnebenleistungen (z.B. Beteiligung beim Laborfonds, Essensgutscheine), sollten nun andiskutiert oder ausgebaut werden. “Bei den laufenden Verhandlungen ist es wichtig, dass wir umfassend über unterschiedliche Aspekte diskutieren und dennoch innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens uns auf einen gemeinsamen Nenner einigen. Unsere Mitarbeiter sind unser größtes Kapital, dessen sind wir uns bewusst, ebenso wie der Verantwortung, die wir als einer der größten Arbeitgeber in Südtirol haben”, hebt Generaldirektor Steiner hervor.

Von: mk

Bezirk: Bozen