Von: mho
Bozen – In der jüngsten Sitzung des ersten Gesetzgebungsausschusses des Landtages wurde das Thema Toponomastik behandelt. Auf der Tagesordnung stand die Aufhebung des Verzeichnisses der Südtiroler Ortsnamen vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle, hat zwar dafür gestimmt, jedoch gelte es endlich in der Ortsnamenfrage eine wissenschaftliche und historisch fundierte Lösung anzustreben. In einer Aussendnung nahm sie dazu Stellung.
“Derzeit haben in Südtirol nur die italienischen Ortsnamen eine amtliche Gültigkeit. Dies geht auf drei faschistische Ortsnamendekrete aus den Jahren 1923, 1940 und 1942 zurück. Diese Dekrete beinhalten ‘Maßnahmen für das Hochetsch zum Zwecke einer geordneten, schnellen, wirksamen Aktion zur Assimilierung und Italianisierung'”, erklärt Atz Tammerle.
Derartige Maßnahmen seien laut der Landtagsabgeordneten rassistisch, diskriminierend und ideologisch. Sie hätten zur damaligen Zeit dem Ziel gedient, eine Minderheit kulturell auszulöschen. „Dass derartig rassistische, diskriminierende und kulturzerstörerische Gesetze weiterhin ihre Gültigkeit haben, darf nicht länger toleriert werden“, ist Atz Tammerle überzeugt.
Die Süd-Tiroler Freiheit fordere seit jeher die Abschaffung jener drei faschistischen Ortsnamendekrete. „Denn für ein friedliches Miteinander der drei südtiroler Sprachgruppen bedarf es in dieser Angelegenheit einer wissenschaftlichen und ideologiefreien Argumentation“, schließt Atz Tammerle ihre Aussendung.