Urteilsbegründung der Kassation

Penisring-Affäre: „Fraktionsgelder nur für institutionelle Zwecke“

Mittwoch, 07. November 2018 | 08:42 Uhr

Rom/Bozen – Fraktionsgelder dürfen ausschließlich für institutionelle Zwecke verwendet werden. So lautet die Grundaussage der Urteilsbegründung der Kassation in der sogenannten Penisring-Affäre, die nun vorliegt. Damit haben sich die Karten für den ehemaligen Freiheitlichen Fraktionschefs und nunmehrigen Ehrenobmann Pius Leitner verschlechtert, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Generalstaatsanwältin Donatella Marchesini hatte bekanntlich gegen seinen Freispruch Einspruch erhoben und Recht bekommen. Der Prozess muss nun vor dem Oberlandesgericht Trient neu aufgerollt werden.

Leitner, der in erster Instanz am 10. März 2017 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen Unterschlagung von Fraktionsgeldern verurteilt worden war, weil er zwischen 2008 und 2012 laut Staatsanwaltschaft 46.000 Euro für nicht institutionelle Zwecke ausgegeben habe, trat am 13. März 2017 als Landtagsabgeordneter zurück.

Im Frühsommer 2018 folgte der Freispruch am Oberlandesgericht in Bozen, der anschließend wieder gekippt wurde. Der Freiheitliche Ehrenobmann rechtfertigte sich damit, dass er auf das Fraktionskonto 78.000 Euro eingezahlt habe – also viel mehr, als ihm nun unterstellt werde, unterschlagen zu haben. Inwiefern dieses Argument nun noch zählt, bleibt abzuwarten.

Wie Pius Leitner auf die Urteilsbegründung der Kassation reagiert, lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!

Von: mk

Bezirk: Bozen