Von: luk
Bozen – “Das Wohnbauinstitut hat 2016 in Kastelruth eine Sozialwohnung an einen Bauunternehmer vermietet, der gleichzeitig vom Wobi einen lukrativen Bauauftrag erhalten hatte.” Darauf macht der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, aufmerksam, der jetzt entsprechende Unterlagen erhalten hat.
“Laut einem Beschluss des Wobi-Verwaltungsrates unter Präsident Heiner Schweigkofler wurde einem Bauunternehmer aus Bozen, der vom Wobi den Auftrag zur Sanierung eines Wobi-Gebäudes in Kastelruth erhalten hatte, eine Wobi-Wohnung für die Dauer der Bauarbeiten vermietet. Gleichzeitig gab es eine Warteliste von einer Reihe von Familien, die in Kastelruth eine Wobi-Wohnung suchten“, unterstreicht Pöder.
„Im Beschluss wurde am Ende im Beschließenden Teil nicht einmal genaue Begrenzung der Mietdauer angegeben. Der Bauunternehmer zahlte etwas über 600 Euro Miete im Monat.“ Für Pöder hat der Verwaltungsrat des Wobi hier eindeutig sowohl das Statut als auch die gesetzlichen Grundlagen verletzt.
„Eine Baufirma gehört nicht zu den ‚ einkommensschwächeren Familien und Einzelpersonen‘, denen eine Wobi-Wohnung zugewiesen werden soll (laut Wohnbaugesetz Lg 98/13)“, so Pöder.
„Diese Vermietungspraxis an eine Baufirma ist zu untersuchen. Es ist die Frage, ob das häufiger vorkommt.“ Pöder wirft dem Wobi vor, zu wenig gegen die langen Wartelisten von Wohnungssuchenden zu tun.
„Seit 2016 verzichtet das Wobi beispielsweise auf alle Anmietungen von konventionierten Wohnungen, die ihm angeboten werden müssen, um die Wartelisten abzubauen“, so Pöder.
Pöder fordert Wohnbauinstitut und Landesregierung nun auf, offenzulegen, ob es weitere Vermietungen an Baufirmen oder sonstige Unternehmen gegeben hat.