Die beiden Angeklagten beim Prozessauftakt Ende April

Prozess um vereitelten Swift-Anschlag: Hohe Haftstrafen

Donnerstag, 28. Mai 2026 | 23:32 Uhr

Von: apa

Am Donnerstag ist der 21-jährige Beran A. am Landesgericht Wiener Neustadt von einem Geschworenengericht für den geplanten Anschlag auf ein Konzert von Taylor Swift in Wien schuldig gesprochen worden. Er und der mitangeklagte Arda K. wurden auch wegen Beitrags zum Mordversuch verurteilt, da sie Hasan E. bei einer terroristischen Messerattacke in Mekka bestärkt haben sollen. Beran A. fasste 15 Jahre aus, Arda K. wurde zu zwölf verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren seien die verhängten Strafen tat- und schuldangemessen, führte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung aus. Sie verwies auf den hohen Gesinnungs-, Handlungs- und Erfolgsunwert der zwei jungen Männer. Explizit erschwerend wurden die “religiös motivierend extremistischen Beweggründe” gewertet. Auch der lange Tatzeitraum fiel erschwerend ins Gewicht. Mildernd waren die Tatbegehung im Alter von unter 21 Jahren sowie die teilweise geständige Verantwortung. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigung erbat drei Tage Bedenkzeit.

“Wir werden das Urteil in den nächsten Tagen eingehend besprechen und dann eine Entscheidung über allfällige Rechtsmittel treffen”, sagte die Verteidigerin von Beran A., Anna Mair, nach der Verhandlung gegenüber der APA. Ihr Mandant sei “auf beides (gemeint: eine umfassende Verurteilung und einen Freispruch vom inkriminierten psychischen Tatbeitrag zum Anschlag von Hasan E. in Mekka) eingestellt gewesen”. David Jodlbauer, der Rechtsvertreter von Arda K., erklärte, der Wahrspruch der Geschworenen und die verhängte Strafe seien zunächst hinzunehmen. Auch er will den Verfahrensausgang mit seinem Mandanten besprechen und dann über mögliche Rechtsmittel entscheiden.

Ende 2023 Terror-Zelle gebildet

Laut Urteil hatten die beiden Anhänger des “Islamischen Staat” (IS) seit Ende 2023 gemeinsam mit dem gleichaltrigen und demselben Gedankengut verhafteten Hasan E. eine Terrorzelle gebildet. Im März 2024 planten sie drei zeitgleiche Anschläge in Mekka, Istanbul und Dubai, um damit Aufstände zu initiieren und die “Unterdrückung der Moslems” zu stoppen. Während die beiden Angeklagten unverrichteter Dinge nach Österreich zurückkehrten, stach Hasan E. in Mekka auf einen Sicherheitsbeamten vor der Kaaba ein. Er sitzt seitdem in Saudi-Arabien in Haft und wartet auf den Ausgang seines von den saudischen Behörden geführten Strafverfahrens.

Unterstützt haben sollen ihn die beiden Angeklagten etwa in stundenlangen Telefonaten in den Tagen vor dem Anschlag. Die Geschworenen werteten das als Bestärkung und psychischen Tatbeitrag, was in ihren Augen einstimmig den Tatbestand der terroristischen Straftaten (§ 278 c StGB) in Verbindung mit versuchtem Mord erfüllte.

Angeklagte stellten Hasan E. als treibende Kraft dar

Die beiden Angeklagten stellten die geplanten Anschläge nicht in Abrede, stellten allerdings den vor Gericht abwesenden als treibende Kraft dar, der für den Anschlag keine psychische Unterstützung gebraucht und diesen ohnehin durchgeführt hätte. Dieser Lesart schenkten die acht Laienrichter keinen Glauben. Wohl eher folgten sie der Darstellung des Staatsanwalts: “Den Eindruck, den die Angeklagten hier hinterlassen haben, ist nicht der der armen Mitläufer, die leicht zu beeinflussen sind”, hatte er in seinem Schlussplädoyer am Donnerstagvormittag dargetan.

Kaum aus Dubai zurückgekehrt, beschäftigte sich Beran A. mit neuen Terrorplänen. “Sie haben weiter diese Absichten verfolgt, als Sie nach Hause gekommen sind”, hielt die Richterin in der Urteilsbegründung fest. Seine Absicht, einen Anschlag auf das zweite von drei Konzerten der Pop-Diva Taylor Swift Anfang August 2024 im Ernst-Happel-Stadion zu verüben, gestand er vor Gericht auch ein. “Ich wollte mich so stark wie möglich bewaffnen, damit ich groß rauskomme”, sagte er bei seiner Einvernahme. Er habe vor der Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS) “wie ein Held” da stehen und “berühmt” werden wollen.

Er versuchte, online an Schusswaffen zu kommen und mit Ingredienzen aus einem Baumarkt Sprengstoff herzustellen, was ihm nicht gelang. Am Ende hatte er, wie er unmittelbar nach seiner Festnahme gestand, vor, mit einem Auto in eine Menschenmenge vor dem Happel-Stadion zu rasen und möglichst viele “Ungläubige” zu töten.

Tipp aus Ausland führte zu Festnahme

Dank eines Tipps eines befreundeten ausländischen Partnerdienstes erlangte die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Kenntnis von den Anschlagsplänen. Beran A. konnte ausgeforscht und am 7. August 2024 festgenommen werden. In der Verhandlung entschuldigte er sich bei den “Swifties”, die sich auf das Konzert ihres Idols in Wien gefreut hatten. Alle drei Konzertabende wurden aus Sicherheitsgründen abgesagt.

Verurteilt wurden die beiden nach sechsstündiger Beratung der Geschworenen über die Schuldfrage. Eine weitere Stunde nahm die Beratung der acht Laienrichter und der drei Berufsrichterinnen über die Straffrage in Anspruch. Schuldig erkannt wurden Beran A. und Arda K. beinahe für die gesamte Palette an terroristischen Straftaten. Schuldsprüche setzte es wegen terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am versuchten Mord, Reisen für terroristische Zwecke, Ausbildung für terroristische Zwecke, terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation. Beran A. und Arda K. verfolgten ihre Verurteilung in den wesentlichen Anklagepunkten mit stoischen Mienen. Alle zentralen Hauptfragen wurden von den acht Geschworenen einstimmig bejaht. Auch bei der Verkündung der Strafen blieben die beiden 21-Jährigen ruhig.

Der Schwurgerichtssaal war angesichts der fortgeschrittenen Zeit spärlich besetzt. Abgesehen von Medienschaffenden wohnten kaum “Kiebitze” dem Finale in dem fünftägigen Schwurprozess bei. Sechs vermummte Beamte der Justizwache sorgten im Saal für Sicherheit, drei von ihnen hatten sich wenige Meter neben dem 21-Jährigen postiert.

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