ÖAMTC hegt rechtliche Bedenken

Österreich: Raser-Autos können ab 1. März enteignet werden

Montag, 26. Februar 2024 | 06:13 Uhr

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich, erinnerte der ÖAMTC.

Fährt der Raser ein Kfz, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.

Der ÖAMTC bezweifelte indes die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: “Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden”, erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zahlreiche Stellungnahmen von Rechtsprofessorinnen und -professoren konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit.

“Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird”, so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.

Von: apa

Kommentare
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Normalos
Normalos
Grünschnabel
2 Monate 9 Tage

Wenn gleich harte Strafen für Verbrecher, Vergewaltiger, Schläger usw. gelten würden, dann ok. Aber bei denen ist meist nichts zu holen. Beim Autofahrer ist das einfach.

Homelander
Homelander
Universalgelehrter
2 Monate 9 Tage

Normalos@ wie Recht du hast…👍👍

Sosonadann
Sosonadann
Superredner
2 Monate 9 Tage

@Normalos
Wer in einer 30er Zone mit mehr als Tempo 110, in einer 50er Zone mit 130+ und auf der Landstraße, wo in Österreich Tempo 100 gilt, mit über 190km/h fährt, ist für mich schlimmer als ein kleiner Betrüger, Dieb oder Steuersünder und darf auch entsprechend bestraft werden.

Was wäre für dich jemand, der mit 100 bis 130km/h durch Bozen, Meran oder Brixen brettert?

nemesis
nemesis
Tratscher
2 Monate 9 Tage

Ich halte mich an die Alkoregelungen und habe bisher auch nur 2 Parkstrafen bekommen aber eine Enteignung finde ich NIE gerechtfertigt. Was hat das Objekt mit der Straftat zu tun? Gar nichts. Wenn das Fahrzeug verkehrstauglich ist, wieso sollte es eingezogen werden? Es genügt die Strafe für die Person, welche die Tat begangen hat.

Doolin
Doolin
Kinig
2 Monate 9 Tage

…es isch ah net gerecht, weil a reicher kaft sich a nuies , an armer derleischtet sich sell net, wenn sie es ihm weg genummen hoben…

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