Von: mk
Bozen – Am Rechnungshof in Bozen scheint es erneut ein Problem mit der Zweisprachigkeit zu geben, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Trotz Recht auf ein Verfahren in deutscher Sprache musste am Donnerstag eine Verhandlung in Italienisch abgehalten werden, da weder der Präsident des Richterkollegiums noch der Leitende Staatsanwalt des Deutschen mächtig sind.
Der Fall an sich ist nicht ungewöhnlich. Dabei geht es um einen Straßenarbeiter des Landes, der vor den Bozner Rechnungshof zitiert wurde und 16.750 Euro für Reparaturarbeiten an seinem Dienst-Lieferwagen zurückzahlen soll. Zu dem Schaden war es bei einem Auffahrunfall auf der Landesstraße nach Hafling am Valentinstag 2016 gekommen.
Gleich zu Beginn hatte Rechtsanwalt Felix von Wohlgemuth gefordert, dass die Verhandlung in deutscher Sprache abgehalten wird, zumal sein Mandant sich in seiner Muttersprache ins Verfahren eingelassen hat. Doch das war nicht möglich.
„Das ist eine grobe Verletzung des Autonomiestatutes und des darin vorgesehenen Rechtes eines Angeklagten auf einen Prozess in seiner Muttersprache“, sagt von Wohlgemuth nach der Verhandlung. Das sei eine der ersten Durchführungsbestimmungen gewesen und dieses Recht gelte auch für den Rechnungshof.