Von: mk
Bozen/Trient – Die Autonome Region Trentino-Südtirol bestätigt ihre Vorreiterrolle im Bereich der Sozialfürsorge. Mit der Genehmigung des Gesetzentwurfs betreffend „Förderung der Einschreibung von Neugeborenen in eine Zusatzrentenform“ ergreift die Regionalregierung eine für ganz Italien richtungsweisende Maßnahme.
Der Präsident der Region Arno Kompatscher sagte: „Im öffentlichen Bereich sind wir die ersten in Italien, die eine strukturelle Förderung für die Zusatzvorsorge von Kindern einführen. Das ist der eigentliche und konkrete Sinn unserer Autonomie: die Bedürfnisse der Gesellschaft zu erkennen und mit innovativen, effizienten und nachhaltigen Maßnahmen auf diese zu reagieren. Wir schaffen dies dank eines bereits gefestigten und bewährten regionalen Systems, um das uns das ganze Land beneidet, und das sich heute erneut als fähig erweist, mit einer vorausschauenden Politik die künftigen Herausforderungen vorwegzunehmen. Die Zusatzvorsorge ist keine Möglichkeit mehr, sondern eine Notwendigkeit.“
Das neue Gesetz sieht einen finanziellen Beitrag für alle Neugeborenen, Adoptiv- oder Pflegekinder vor, mit dem der Beitritt zu einem auf den Namen des/der Minderjährigen lautenden Zusatzrentenfonds unterstützt werden soll. Dabei handelt es sich um eine konkrete, langfristig angelegte Maßnahme, die auf der Erkenntnis beruht, dass die künftigen Renten aufgrund des inzwischen fest etablierten Übergangs zum beitragsbezogenen System deutlich niedriger sein werden als in der Vergangenheit. Der zum Zeitpunkt der Geburt, der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung zustehende Beitrag in Höhe von 300 Euro wird direkt in die Zusatzrentenposition des oder der Minderjährigen eingezahlt. Für die folgenden vier Jahre ist ein Beitrag in Höhe von 200 Euro pro Jahr vorgesehen, sofern die Familie einen Betrag von mindestens 100 Euro jährlich in denselben Fonds einzahlt. Der Beitrag steht vorübergehend aber auch den Kindern zu, die am 1. Jänner 2025 das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und den Kindern, für die das Datum der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung weniger als fünf Jahre zurückliegt.
Der Regionalassessor für Sozialvorsorge Carlo Daldoss, Initiator und Förderer des Gesetzes, bekräftigt: „Mit diesem Gesetz investieren wir von Geburt an in die zukünftige Rente unserer Kinder. Dank des Pensplan-Projektes ist in unserer Region das Bewusstsein für die Altersvorsorge weiter verbreitet als im restlichen Land, aber es ist nun an der Zeit, einen weiteren Schritt nach vorne zu machen. Die Autonome Region Trentino-Südtirol hat sich wieder einmal zum Handeln entschlossen und setzt auf eine inklusive, generationenübergreifende und weitsichtige Rentenpolitik. Im Sinne der Subsidiarität und des Schutzes der Familie wird der Rentenfonds zu einem Sparinstrument, um wichtige Bedürfnisse während des gesamten Lebens zu unterstützen – vom Kauf eines Eigenheims bis hin zu Gesundheitskosten“. Abschließend sagte Daldoss: „Es ist schwierig, von jungen Menschen zu verlangen, dass sie heute über die Rente nachdenken, die sie in vierzig Jahren erhalten werden, aber wir können die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dieses Sparen dank konkreter öffentlicher Unterstützung sofort beginnt. Deshalb ist die Investition in die Altersvorsorge von Geburt an eine strategische, erzieherische und gesellschaftlich verantwortungsvolle Entscheidung.“
Der Beitrag kann in Anspruch genommen werden, wenn die antragstellende Person seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz in einer Gemeinde der Region hat, während die minderjährige Person zum Zeitpunkt der Geburt in der Region wohnhaft sein bzw. aufgrund der Maßnahme betreffend die Adoption oder die Überlassung zur Betreuung den Wohnsitz in der Region erwerben muss. Für die Inanspruchnahme des Beitrags in den nachfolgenden Jahren müssen die Minderjährigen weiterhin ihren festen Wohnsitz in der Region haben. Der Beitritt zu einer Zusatzrentenform muss zum Zeitpunkt des Beitragsgesuchs bereits erfolgt sein. Die wirtschaftliche Lage der Familie wird in keiner Weise berücksichtigt, da es sich um eine einkommensunabhängige Leistung handelt, die auf dem Grundsatz der Chancengleichheit in Sachen Altersvorsorge beruht.
Die Verwaltung der Maßnahme übernimmt die In-House-Gesellschaft der Region und der beiden Autonomen Provinzen Pensplan Centrum AG, die für die operativen Aspekte zuständig ist und die Initiative auch durch Vereinbarungen mit den Gemeindemeldeämtern fördern wird. Das Gesetz betrifft alle Neugeborenen ab 1. Januar 2025 und vorübergehend auch die vorher Geborenen, bis einschließlich zum Jahr 2020. Die Region geht davon aus, dass etwa 20 Prozent der potentiell Berechtigten den Beitrag in Anspruch nehmen werden, d. h. ca. 8.500 Neugeborene oder Adoptivkinder jährlich. Die Investition beläuft sich auf etwas mehr als 3,2 Millionen Euro für das erste Jahr und einen endgültigen Betrag in Höhe von zwei Millionen Euro jährlich.
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