Renzler informiert

Region: Beschlüsse der Gesetzgebungskommission für Finanzen

Montag, 11. Oktober 2021 | 12:25 Uhr

Bozen/Trient – Die zweite Gesetzgebungskommission der Region hat sich am 4. Oktober 2021 mit dem Gesetzentwurf betreffend die Änderungen zum Regionalgesetz vom 18. Februar 2005, Nr. 1 „Familienpaket und Sozialvorsorge” befasst. Der Vorsitzende der für die Finanzen der Region zuständigen Kommission Helmuth Renzler gibt bekannt, dass der entsprechende Gesetzentwurf, der von der ersten Gesetzgebungskommission schon genehmigt wurde, nun, nach Überprüfung durch die zweite Gesetzgebungskommission über seine Finanzierbarkeit, mehrheitlich angenommen wurde und deshalb morgen oder übermorgen vom Regionalrat behandelt werden kann. „Der Ausschuss ist mit der Behandlung der Punkte aufgrund des konstruktiven Klimas rasch vorangekommen“, fasst der SVP-Regionalratsabgeordnete zusammen.

Es ist angedacht, einige Artikel des Regionalgesetzes zum Familienpaket und zur Sozialvorsorge zu ändern, damit die Vorsorgebeiträge zugunsten von Personen geregelt werden, die der Arbeit fernbleiben, um ihre Kinder bzw. pflegebedürftige Familienangehörige zu betreuen. Insbesondere sollen die Änderungen die Verwaltung dieser Maßnahmen vereinfachen und sie von der oft sehr komplizierten Überprüfung der Versicherungsauszüge und Daten des INPS/NISF entkoppeln. Die INPS/NISF-Versicherungsauszüge werden nämlich nicht immer laufend aktualisiert und können deshalb im Laufe der Zeit Änderungen erfahren, weshalb es vorkommen kann, dass die zum Zeitpunkt des Antrags von der antragstellenden Person erklärte Situation später mit der bei der Überprüfung festgestellten Situation nicht mehr übereinstimmt.

Vor allem aber soll die Bearbeitung der Anträge und folglich auch die Auszahlung der Beiträge beschleunigt werden, indem die Kontrollen seitens der beiden mit der Verwaltung dieser Maßnahmen beauftragten Autonomen Provinzen erleichtert werden, was zum Vorteil sowohl für die Beitragsempfänger als auch für die öffentliche Verwaltung ist. Ein weiteres wichtiges Ziel dieser Änderungen ist die Vereinfachung der Inanspruchnahme dieser Maßnahmen seitens der Antragsteller, indem Fehler beim Ausfüllen der Anträge vermieden werden, welche zu einem vollständigen oder teilweisen Widerruf der Beiträge führen können.

Zu Beginn der Sitzung hat der Vizepräsident der Region Arno Kompatscher insbesondere die finanziellen Aspekte des Gesetzentwurfs erläutert. Dabei wies er darauf hin, dass die Ausgaben aufgrund der Ausweitung der potenziellen Empfänger der Maßnahmen und des ausdrücklichen Willens, keine der bereits geltenden Rechtsvorschriften zu streichen, höher ausfallen werden. Diese höheren Ausgaben belaufen sich auf etwa 2,3 Millionen Euro. Andererseits gilt es auch zu bedenken, dass die sich durch die Einführung dieser erheblichen Vereinfachung des Systems ergebenden Vorteile auch zu einer Reduzierung der Ausgaben beitragen werden.

Im Jahr 2005 wurden auf regionaler Ebene rund 75 Millionen Euro für Maßnahmen im Bereich Familie und Sozialvorsorge zur Verfügung gestellt. Angeblich reichten die Mittel aber nicht aus, um die Maßnahmen zu finanzieren, so dass die Entscheidung über die zu ergreifenden Maßnahmen den beiden Provinzen überlassen wurde. Während die Provinz Bozen die vorgesehenen Maßnahmen unmittelbar in die Wege geleitet hat, hat Trient erst zu einem späteren Zeitpunkt damit begonnen. Dies sei der Hauptgrund für die unterschiedliche Anzahl von eingereichten Anträgen in den beiden Provinzen.

„Diese Maßnahmen sind sehr sinnvoll, notwendig und angemessen. Dies nicht zuletzt auch, weil sie in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in die richtige Richtung gehen“, unterstreicht der Abgeordnete und Kommissionsvorsitzende Helmuth Renzler.

Im Anschluss wurde die Finanzbestimmung zur Abstimmung gebracht, wobei sie mit acht Ja- Stimmen und zwei Stimmenthaltungen gutgeheißen wurde. Somit wurde der Gesetzentwurf von der Kommission zur weiteren Beratung an den Regionalrat weitergeleitet, der sich morgen oder übermorgen damit beschäftigen wird.

Von: mk

Bezirk: Bozen