Von: Lukas Unterkofler
Bozen – Der Engpass bei den provisorischen Standorten für die Gerichtsämter in Bozen ist behoben und die Gerichtstätigkeit in der Landeshauptstadt kann wiederaufgenommen werden.
Die Regionalregierung von Trentino-Südtirol hat auf Vorschlag der Vizepräsidentin und Stellvertreterin des Präsidenten der Region, Giulia Zanotelli, eine Vereinbarung mit der Provinz Bozen genehmigt, in der die Organisation und Verwaltung der neuen Räumlichkeiten festgelegt werden.
Es handelt sich um eine dringende Maßnahme, nachdem das Gerichtsgebäude infolge eines teilweisen Einsturzes am 16. Juli 2026 unzugänglich geworden war. Um den Stillstand der Gerichtstätigkeit zu vermeiden, haben Region und Provinz sich zusammengetan und auf der Grundlage der an die Region delegierten Befugnisse im Justizwesen einen genauen Plan mit Aufgaben und Kosten für die beiden neuen Liegenschaften ausgearbeitet.
Der Präsident der Region Arno Kompatscher betont: „Wir haben in sehr kurzer Zeit eine Lösung gefunden und sind bereit, die Arbeit wieder voll aufzunehmen. Das beweist einmal mehr, wie entscheidend die Instrumente unserer Autonomie und die Delegierung der Befugnisse im Justizwesen sind, um zeitnah und wirksam auf die Bedürfnisse der Region zu reagieren. Dank der direkten Zusammenarbeit zwischen den Körperschaften und dem außerordentlichen Einsatz aller Beteiligten können wir die Kontinuität dieses grundlegenden Dienstes und den vollen Schutz der Bürger und Bürgerinnen auch in einer außergewöhnlichen Notlage gewährleisten. Ein besonderer Dank gilt dem Landesressort für Valorisierung des Vermögens sowie den eingebundenen Abteilungen der Region“.
Auch die Führungsspitzen der Gerichtsämter sprachen ihren Dank für die gemeinsamen Bemühungen der Körperschaften aus.
Die Präsidentin des Landesgerichts Bozen Francesca Bortolotti erklärte: „Das Gericht in Bozen, das ja nie zum Stillstand gekommen ist, verfügt ab Anfang Oktober über einen neuen Sitz, was einer außergewöhnlichen, geradezu vorbildhaften Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zu verdanken ist. Ein besonderes Dankeschön meinerseits und von allen Akteuren des Justizwesens geht an die Provinz, an die Region und auch an das Ministerium, das uns bei all unseren Erfordernissen unterstützt hat.“
Der Leitende Oberstaatsanwalt beim Landesgericht Bozen Axel Bisignano sagte: „Wir sind äußerst zufrieden. Wir haben eine meiner Meinung nach ideale Unterbringung gefunden – sowohl was die strategische Lage als auch die Größe der Ämter betrifft. Unser Büro ist bereits seit zwei Wochen teilweise im Einsatz. Es fehlen uns zwar noch einige Büros, aber alle beteiligten Körperschaften leisten einen sehr wichtigen Beitrag, damit wir so schnell wie möglich wieder voll funktionsfähig sind.“
Was die Aufteilung der Aufgaben betrifft, übernimmt die Provinz Bozen die Mietverträge und die Bezahlung der Mietzinse. Die Provinz hat bereits auf eigene Kosten die ersten dringenden Maßnahmen finanziert und durchgeführt, um die Gebäude vorschriftsmäßig instand zu setzen, u. a. was die Sicherheitsanlagen und die Verkabelung der Videokameras betrifft. Außerdem wurden Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen aus dem ursprünglichen Sitz am Gerichtsplatz zur kostenlosen Nutzung überlassen.
Die Region übernimmt ihrerseits die Verwaltung der Räumlichkeiten, d. h. sie stattet die Ämter mit neuen Einrichtungsgegenständen und IT-Geräten aus, bezahlt die Nebenkosten sowie die ordentliche Instandhaltung und erstattet der Provinz die vorgestreckten Gebäudebetriebskosten zurück. Die außerordentliche Instandhaltung der Gebäude obliegt hingegen den Eigentümern.




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