Haushaltsentwurf 2023 vorgelegt - Gesundheit an erster Stelle

Rekord-Haushalt von 6,69 Mrd. Euro

Dienstag, 25. Oktober 2022 | 16:26 Uhr

Bozen – Trotz Auswirkungen der Pandemie und des Ukrainekrieges hat die Landesregierung zeitgerecht den Budgetentwurf für das kommende Jahr vorgelegt. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 6,69 Milliarden Euro.
­
­Der Haushaltsentwurf des Landes Südtirol für das kommende Jahr liegt vor.

lpa

Die Landesregierung hat den Budgetentwurf 2023 nach längeren Beratungen heute (25. Oktober) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher genehmigt.

Haushaltsentwurf von 6,69 Milliarden Euro genehmigt

“Trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten ist es gelungen, einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der auf einer soliden und ausgewogenen Finanzplanung fußt”, betonte der Landeshauptmann nach der heutigen Beschlussfassung: “Mit einem Gesamtvolumen von 6,69 Milliarden Euro ist der Entwurf sowohl auf Einnahmen- wie Ausgabenseite sehr umfangreich. Das bietet uns vor dem Hintergrund großer globaler Unsicherheiten die nötigen Gestaltungsspielräume.” Immerhin seien zu den noch immer bestehenden Herausforderungen der Pandemie jene der Energiekrise hinzu gekommen.

Kernleistungen sichern, Hilfsmaßnahmen ermöglichen, Investitionen prüfen

Das erste Ziel sei es daher, die Kernleistungen für die Bevölkerung sicherzustellen, beginnend bei Gesundheit, Bildung sowie Sozialem und Familie. Zweitens müsse man für Notsituationen gewappnet sein: “Zuletzt mussten wir immer wieder Hilfs- und Ausgleichsmaßnahmen setzen, um Familien und Unternehmen angesichts steigernder Energie- und Rohstoffpreise und der Inflation zur Seite zu stehen. Die Unterstützung der Menschen und der Wirtschaft in unserem Lande sehen wir weiterhin als unsere Aufgabe”, sagte der Landeshauptmann. Dies bedeute, man müsse sich anderweitig in mehr Bescheidenheit üben, erklärte Kompatscher: “Daher kommen die großen Investitionen auf den Prüfstand: Laufende Investitionen führen wir natürlich weiter. Neue Investitionen werden wir tätigen, wenn es dafür zusätzliche europäische und staatliche Finanzmittel aus den Aufbaufonds gibt. Bei allen anderen Investitionen werden wir den Zeitplan überprüfen und neu gestalten müssen.”

Der Landeshauptmann verwies darauf, dass die Steuerbelastung für die lohnabhängige Bevölkerung in Südtirol im gesamtstaatlichen Vergleich weiterhin auf niedrigstem Niveau sei: Der regionale Zuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF werde weiter nicht angehoben. “Das Land Südtirol verzichtet dadurch auf 98 Millionen Euro.”

Gesundheit an erster Stelle

Im Haushaltsentwurf 2023 steht auf der Ausgabenseite auch in diesem Jahr der Aufgabenbereich Schutz der Gesundheit mit 1,48 Milliarden Euro an erster Stelle. Es folgen Ausbildung und Recht auf Bildung mit 1,07 Milliarden Euro und Soziales und Familie (695 Mio.). Die nächstgroßen Kapitel umfassen die Mobilität mit dem den öffentlichen Personennahverkehr und den Infrastrukturen (446 Mio.) sowie die Gemeindenfinanzierung mit 352 Millionen Euro. Um etwa 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreshaushalt angestiegen ist der verfügbare Teil des Haushaltes.

Grünes Licht gab die Landesregierung heute zudem für den Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument des Landes, das als Planungsdokument die Grundlage für die Haushaltsgestaltung bildet. Darin stehen die Zeichen auf Unsicherheit angesichts von Ukrainekrieg und Energiekrise.

Nachtragshaushalt: Land tritt Verfassungsgerichtsverfahren bei
­­
Das Land wird den Nachtragshaushalt 2022 und die eigene Vorgehensweise vor dem Verfassungsgericht verteidigen. Das hat die Landesregierung entschieden.
­­
Ende September hatte der Ministerrat in Rom im Zusammenhang mit dem “Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2022” die Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen. Beanstandet wurde der Artikel 10 des Landesgesetzes, der die Kontrolle der Kostenfestlegung der Kollektivverhandlungen zum Gegenstand hat. Der Ministerrat vertritt den Standpunkt, dass diese Überwachung aufgrund staatlicher Vorgaben dem Rechnungshof obliege beziehungsweise, dass die Regelung der Kontrollzuständigkeiten des Rechnungshofes zu den ausschließlichen Kompetenzen des Staates zähle. “Wir stimmen der Vorgangsweise einer Kontrolle durch den Rechnungshof inhaltlich zu, sind aber der Meinung, dass dies auf der Grundlage einer Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut erfolgen muss, die auch schon ausgearbeitet ist”, erklärte heute Landeshauptmann Arno Kompatscher. In der Substanz sei man sich also einig, allerdings wolle das Land seine autonomen Zuständigkeiten verteidigen. Daher hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, sich auf das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof einzulassen. Vor dem Verfassungsgericht werde man die entsprechenden Argumente vorbringen.

Von: luk

Bezirk: Bozen