Umweltschützer warnen vor erheblichen Umweltauswirkungen

Rote Karte fürs Landschaftsleitbild

Donnerstag, 30. März 2023 | 10:43 Uhr

Bozen – Die Vorgeschichte ist bekannt. Nachdem man im Bauboom der letzten 50 Jahre sukzessive Baurechte im Grünen geschaffen hatte, sollte das neue Landesgesetz Raum und Landschaft Abhilfe schaffen. „Die Landesregierung macht mit den jüngsten Änderungen am Landschaftsleitbild nun den Sprung in die Ära vor dem neuen Raumordnungsgesetz: Nach dem Gießkannenprinzip will die Landesregierung Baurechte auf Natur- und Agrarflächen vergeben und touristische Erweiterungen im Grün zulassen. Im Widerspruch zum Klimaplan und den eigenen Leitlinien für das Gesetz ‚Raum und Landschaft‘“, kritisiert der Dachverband für Natur- und Umweltschutz.

Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz sowie der Heimatpflegeverband hatten zu Jahresbeginn jeweils in einer ausführlichen Stellungnahme kritisiert, dass statt einer weitsichtigen und nachhaltigen Landschaftsplanung die Landesregierung damit Partikularinteressen bediene und das Bauen über die Interessen des Landschaftsschutzes stelle.

Im Februar 2023 hatten fast alle Gemeinden Südtirols nach einer Debatte in den Gemeinderäten eine eigene Stellungnahme zu den Änderungen am Landschaftsleitbild abgegeben. So sieht es das Verfahren zur Änderung an Fachplänen vor. Ein Großteil der Gemeinden griff dabei auf die vom Gemeindeverband ausgearbeitete Vorlage zurück mit der Forderung, das Bauen in den Natur- und Agrarflächen sogar noch weiter auszudehnen. Gleichzeitig hat die Landesregierung den gesetzlich vorgesehenen Umweltvorbericht in Auftrag gegeben. Am 23. März verfasst das zuständige Amt für Umweltprüfungen auf Grundlage des Berichts ein Gutachten und kommt zum Schluss: „Dem Umweltvorbericht zufolge kann die Umsetzung der Artikel 1, 3, 4, 6, 8 und 10 des Anhangs 5 zum ‚Landschaftsleitbild Südtirol‘ erhebliche Umweltauswirkungen hervorrufen. Gemäß Artikel 6, Absatz 3 des LG 17/2017 unterliegen auch jene Pläne der SUP, welche den Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten bilden und erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können.“

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) sieht unter anderem eine Veröffentlichung der Unterlagen für 60 Tage vor sowie die anschließende Bewertung durch den Umweltbeirat. Angesichts des Umweltvorberichts ist davon auszugehen, dass mehrere Artikel nicht positiv bewertet werden würden.

Natur- und Agrarflächen erhalten

Die im Umweltvorbericht als problematisch bewerteten Artikel betreffen unter anderem den Wiederaufbau und Verlegung von Gebäuden, die Errichtung unterirdischer Baumasse im Weidegebiet und alpinem Grünland, die Erweiterung gastgewerblicher Betriebe in Natur- und Agrarflächen und die Einführung einer neuen Kategorie, nämlich der Almgastwirtschaft. Von elf Artikeln werden sechs Artikel als problematisch bewertet.

„Die Landesregierung soll endlich ein klares Bekenntnis zum Bauverbot im Grünen abgeben“, so der Dachverband und Heimatpflegeverband in einer gemeinsamen Aussage. Und sie erinnern die Landesregierung an ihren eigenen Beschuss von 2015 zur Genehmigung der Leitlinien und Zielsetzungen des neuen Raumordnungsgesetzes: „Eben weil Natur und Landschaft für Südtirol ein wertvolles Gut darstellen, sind im neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft ‚ökologische Leitplanken‘ für eine langfristige Sicherung der freien Landschaft vorzusehen. Dies bedeutet, die knappe Ressource Landschaft vor unüberlegten Baumaßnahmen und schädigenden Eingriffen aller Art so weit wie möglich zu schonen und den schleichenden Verlust an biologischen Werten zu verhindern.“

Von: mk

Bezirk: Bozen