Von: mk
Bozen – „Wir haben sehr lange auf diesen Plan gewartet“, freut sich Markus Heiss, Präsident des Landesfischereiverbandes Südtirol (LFVS), „damit werden hinsichtlich Gewässerschutz und Fischschutz nach Jahren des Wartens hoffentlich jene rechtlichen Aspekte im Spannungsfeld Nutzung und Schutz der Gewässer ausreichend geklärt, die der Wassernutzungsplan an den Gewässerschutzplan delegiert. Die Ressource ‚Wasser‘ steht nicht nur zur Befriedigung verschiedenster Nutzungsansprüche bereit, sondern muss in ausreichender Menge weiterhin in den Gewässern fließen können. Nur so können einigermaßen intakte Fischbestände erhalten werden“.
Die allzu harsche Kritik des Südtiroler Bauernbundes zum Planentwurf ist für den Landesfischereiverband nicht nachvollziehbar. Man verstehe zwar die Nutzungsansprüche der Landwirte – besonders in Gegenden mit sehr kritischer Wasserversorgung. Gerade hier werde aber eine nachhaltige Landwirtschaft Wege zur Einsparung und Speicherung der zeitweise knappen Ressource finden müssen, anstatt die Gewässer zu überlasten. „Ich erinnere an den Sommer 2018, als es in einer Reihe von Fischgewässern zu Totalausleitungen gekommen ist. Dies gilt es für die Zukunft durch weitsichtige Planung zu vermeiden. Die Trockenlegung von Gewässern ist weder rechtlich noch moralisch zu rechtfertigen“, betont Heiss.
Demzufolge wurde im 2017 genehmigten Wassernutzungsplan die Ausweisung von so genannten „Trockengebieten“ binnen zwei Jahren vorgeschrieben. Durch strategische Planung muss es zu einer nachhaltigen Wassernutzung kommen, sodass die Bilder von staubtrockenen Bächen endlich der Vergangenheit angehören. Daher begrüßt der LFVS in diesem Fall die Forderung der Bauern nach einer Festlegung der „Trockengebiete“. Schließlich werde damit kein Freifahrtschein für Totalausleitungen gewährt, sondern durch die Definition von Restwassermengen die Trockenlegung von Gewässern vermieden.
Ebenso klar ist die Position des LFVS in Sachen Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung: Der Gewässerschutzplan unterliegt demnach einer klaren Genehmigungsprozedur, welche gleichberechtigte Stellungnahme vonseiten aller vorsehe. Jegliche vorherige Einflussnahme durch einzelne Interessensgruppe widerspreche den demokratischen Grundsätzen und sei nicht akzeptabel. Es erscheine nahezu befremdlich, dass Bauernbund-Direktor Siegfried Rinner auf eben diese Vorab-Einflussnahme gepocht habe. „Fast so als wäre ihm nun richtigerweise ein Vorfahrtsrecht entsagt worden, welcher zu früheren Zeiten bestand. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, so der LFVS.
Zuletzt kündigt die Interessensgruppe Fischerei die intensive, sachliche Auseinandersetzung mit dem Planentwurf an. Präsident Heiss dazu: „Wir werden unsere Aufgabe wahrnehmen und eine sachliche Stellungnahme übermitteln.“ Dies wird innerhalb der gesetzlichen Frist am 30. März, oder, falls Rinners politische Intervention erfolgreich sein sollte, eben bis zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. „So oder so, die Stimme der über 12.000 Fischer wird deutlich zu hören sein“, verkündet der LFVS.