Öffentliche Auftragsvergabe und Breitbandausbau

Sammelgesetz: Land lässt sich auf Verfassungsgerichtsklage ein

Dienstag, 12. Oktober 2021 | 15:28 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat beschlossen, sich auf ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht  einzulassen, um zwei Artikel des Sammelgesetzes Nr. 5/2021 zu verteidigen.
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Im Sammelgesetz Nr. 5, das die Landesregierung im Frühjahr vorgelegt und der Landtag im Juli verabschiedet hatte, sind eine Reihe von Gesetzesänderungen in unterschiedlichen Bereichen zusammengefasst. Nun hat der Ministerrat in Rom für zwei der neuen Bestimmungen die Verfassungsmäßigkeitsfrage aufgeworfen. Sie betreffen zum einen die öffentliche Auftragsvergabe, zum anderen den Breitbandausbau.

Der erste vom Ministerrat beanstandete Artikel (Art. 26) ergänzt das Landesvergabegesetz und sieht vor, dass bei der Vergabe von Bauleistungen unter 500.000 Euro von einer eigenen Versicherungspolizze zur Deckung etwaiger Schadensfälle gegenüber Dritten abgesehen wird, sofern das auftragnehmende Unternehmen über eine allgemeine Haftpflichtversicherung verfügt. “Es handelt sich dabei um eine Verfahrensvereinfachung”, sagte heute nach der Regierungssitzung Landeshauptmann Arno Kompatscher. “Der Staat sieht in dieser Maßnahme eine Wettbewerbsverzerrung und macht seinen eigenen Regelungsbedarf geltend.”

Der zweite beanstandete Artikel (Art. 33) regelt die Breitbandförderung in den so genannten nicht versorgten “weißen Zonen” mit dem Ziel, südtirolweit eine vollständige und einheitliche, den europäischen Breitbandzielen entsprechende Versorgung zu gewährleisten. Der Ministerrat vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen zum Breitbandausbau zentral gesteuert werden müssen, da die Maßnahmen dazu Teil des staatlichen Wiederaufbaufonds (PNRR) seien.

Die Landesregierung hat heute (12. Oktober) auf Vorschlag des Landeshauptmanns beschlossen, sich in das Verfahren vor dem Verfassungsgericht  einzulassen und beide Gesetzesbestimmungen zu verteidigen. Beide Gesetzesbestimmungen seien mit Bedacht ausgearbeitet worden und das Land sei davon überzeugt, im Rahmen der eigenen Zuständigkeit gehandelt zu haben. “Diese unsere autonomen Zuständigkeiten wollen wir auch vor dem Verfassungsgericht verteidigen”, betonte nach der heutigen Regierungssitzung Landeshauptmann Kompatscher. Was die Breitbandförderung angehe, so habe das Land Südtirol bereits Fördermaßnahmen beschlossen, noch bevor es den Wiederaufbaufonds gab. Allerdings habe die Regierung in Rom die Bereitschaft gezeigt, das Thema im Rahmen einer Expertengruppe zu vertiefen, was ihn hoffnungsvoll stimme.

Von: luk

Bezirk: Bozen