Anfrage von Vallazza

Schneedruck bedingte Holzbringung – Beiträge noch ausständig

Mittwoch, 23. November 2022 | 13:41 Uhr

Bozen – Der SVP-Landtagsabgeordnete Manfred Vallazza möchte in einer Anfrage wissen, wie es mit der Auszahlung von Beiträgen für Arbeiten, die die Holzbringung aufgrund des Schneedrucks im Winter 2019/2020 betreffen, bestellt ist.

Die vergangenen Winter haben den Wäldern südtirolweit enorm zugesetzt. Zuerst hat 2018 der Sturm Vaia gewütet und Waldstriche in weiten Teilen des Landes verwüstet. Im darauffolgenden Winter haben unzählige Bäume dem Schneedruck nicht standhalten können.

„Bäume sind unter den Lasten des Schnees umgeknickt wie Streichhölzer. Das Ausmaß der Schäden war entsetzend. Unsere Wälder sind sehr in Mitleidenschaft gezogen worden. Ich selbst weiß, wie arbeitsintensiv und gefährlich Holzarbeit im Wald ist, eine Arbeit, die ein hohes Risiko birgt, sich aber finanziell kaum lohnt. Wie wichtig sie jedoch ist, zeigt der Schädlingsbefall, der heuer im Sommer besonders stark zum Vorschein getreten ist. Es braucht die Beiträge, um die Kosten unseres Aufwands, das Holz aus dem Wald zu holen, zu decken. Geld verdienen lässt sich mit dem Holz derzeit ohnehin kaum“, stellt Vallazza nüchtern fest.

Die Landesregierung hat damals umgehend Beiträge für die Holzbringung zugesichert, um die Aufräumarbeiten anzukurbeln und umgestürzte Bäume aus dem Wald zu holen.

Vallazza wollte wissen, wie viele Beiträge für Arbeiten infolge des Schneedrucks im Winter vor zwei Jahren eingereicht und ausbezahlt worden sind. Laut Auskunft sind von den rund 4.000 Anträgen lediglich 200 ausbezahlt worden, 1.300 weitere sollen im Laufe des Monats November folgen. Das bedeutet, dass dann immer noch ungefähr 2.500 Antragsteller auf Auszahlung der Beiträge warten.

Bürokratisch aufwändiger Prozess

Als Grund für die lange Wartezeit auf Abwicklung der Beitragszahlungen wird die Finanzierung über das EU-Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes genannt. Die Beitragsbearbeitung sei ein von der EU in dieser Form vorgeschriebener, bürokratisch aufwändiger Prozess.

Sind die Waldarbeiten von den Eigentümern abgeschlossen worden, wird dies von der lokalen Forstbehörde kontrolliert und bestätigt. Erst dann wird das Gesuch dem Amt für Berglandwirtschaft zugewiesen, welches dann eine Rangordnung erstellt. In einem weiteren Schritt muss diese Rangordnung von einer technischen Kommission genehmigt werden. Anschließend kann das zuständige Amt das Finanzierungsdekret ausstellen und eine Auszahlung an betroffene Antragssteller beantragen. Bevor die Gelder jedoch ausbezahlt werden, werden zunächst noch die Beitragsliquidierungen von der Landeszahlstelle überprüft.

Künftig wieder Beiträge vorgesehen

„Auf meine Frage hin, ob es auch in Zukunft noch Beiträge geben wird, habe ich eine positive Rückmeldung erhalten. Eine gute Nachricht ist, dass auch für die kommenden Jahre Beiträge vorgesehen sind, die dann aber mit Landesgeldern finanziert werden“, sagt Vallazza. Hierdurch soll der komplizierte verwaltungstechnische Mehraufwand, der durch die EU-Kofinanzierung entsteht, vermieden werden.

Von: mk

Bezirk: Bozen