"Substanzen nicht auf Positivliste"

Schuler wehrt sich gegen Kritik an “offenem Brief”

Samstag, 29. Juni 2019 | 08:25 Uhr

Bozen – Wer Kritik übt, sollte genau informiert sein. Mit dieser Aussage reagiert Landesrat Arnold Schuler auf Vorwürfe, in seinem “offenen Brief” an Legambiente die Unwahrheit zu sagen.

Verwundert reagiert der Landesrat für Landwirtschaft und Bevölkerungsschutz Arnold Schuler auf Kritik an seinem “offenen Brief”, den er vor zwei Tagen an Legambiente-Präsident Stefano Ciafani gerichtet hatte. “Die Kritik entspricht nicht der Wahrheit. Gleichzeitig verunsichert sie die Bevölkerung unnötigerweise”, kontert Schuler auf die Vorwürfe, die Unwahrheit zu sagen.

In dem Brief hatte Schuler gegen die von Legambiente verliehene “Schwarze Flagge” protestiert und darauf hingewiesen, dass Südtirol die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwasserschutzgebieten wesentlich strenger regelt als andere Regionen – dank einer einschränkenden, von der Landesregierung genehmigten Positivliste.

Gleichzeitig hatte Schuler auch darauf hingewiesen, dass bisher noch keine der auf dieser Liste erlaubten “aktiven Substanzen” im Trinkwasser gefunden wurde. Genau daran stoßen sich die Kritiker. Denn laut einer Aussage des ehemaligen Landesrates Richard Theiner im Jahr 2017 habe man bei Quellproben in zwei Fällen sehr wohl Pflanzenschutzmittel gefunden.

“Substanzen nicht auf Positivliste”

Was die Kritiker laut Schuler übersehen: “Ich habe mich lediglich auf die von der Positivliste erlaubten Substanzen bezogen. Weder das gefundene Metalaxyl noch Dichlorbenzamid stehen auf dieser Liste!” Mehr noch: Beide Mittel kommen im Obst- und Weinbau gar nicht zum Einsatz, stellt Schuler klar und empfiehlt den Kritikern, “sich besser zu informieren, bevor sie jemanden der Falschaussage bezichtigen.”

Die Grünen hatten im Jahr 2017 eine Landtagsanfrage dazu gestellt und vom damaligen Landesrat Richard Theiner die Antwort erhalten, dass bei einer außerordentlichen und gezielten Beprobung auf Pflanzenschutzmittel in zwei Quellen Pflanzenschutzmittel nachgewiesen worden sein. In einem Fall war der zulässige Höchstgehalt von 0,1μg/l leicht überschritten (Metalaxyl: 0,11μg/l) worden. In einer anderen Quelle hingegen waren Spuren von Dichlorbenzamid festgestellt worden, die mit 0,02μg/l ein Fünftel des zulässigen Höchstwerts (0,1μg/l) betrugen.

Von: mk

Bezirk: Bozen