Von: mk
Bozen – Die Landesregierung will die gesetzliche Grundlage schaffen, um die Hilfsangebote für Personen die sexuelle oder sexualisierte Gewalt erlitten haben, zu verbessern.
Seit Jahresbeginn erarbeitet eine Fachleutegruppe Handlungsstrategien für die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch. In der behördenübergreifenden Arbeitsgruppe sind die ehemalige Jugendrichterin Margit Fliri Sabbatini als Vorsitzende, Landtagspräsidentin Rita Mattei, die Direktorin im Amt für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion, Petra Frei, sowie Psychiatrie-Primar Andreas Conca vom Südtiroler Sanitätsbetrieb, Johanna Brunner von der Diözese Bozen-Brixen, die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller, Gleichstellungsrätin Michela Morandini und der Landtagsabgeordnete Franz Ploner vertreten.
Vertretende dieser Arbeitsgruppe, die auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg von der Landesregierung eingesetzt worden war, legten heute neben einer Bestandsaufnahme auch eine Reihe von Handlungsempfehlungen vor.
Landeshauptmann Arno Kompatscher unterstrich bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung die Tragweite und die verschiedenen Aspekte des Problems, die umfassend erfasst werden müssten, um den Opfern gerecht zu werden und sie zu unterstützen. “Nun wurde erhoben, was es an Unterstützung und Hilfsangeboten gibt, gleichzeitig wurde auch festgestellt, dass die Koordinierung verbessert werden muss und die Sichtweise der Wissenschaft und der Betroffenen stärker einzubringen ist”, hob der Landeshauptmann hervor. Um eine solche Koordinierungsstelle einrichten und andere Verbesserungen vornehmen zu können, sei es notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. “Wir haben uns daher darauf verständigt, die Vorarbeit für den entsprechenden Gesetzentwurf zu leisten, auf dessen Grundlage wir dann zusätzliche Einrichtungen und Stellen schaffen können”, erklärte der Landeshauptmann.
In ihren Handlungsempfehlungen schlägt die Arbeitsgruppe die Schaffung eines oder einer “Unabhängigen Beauftragten” vor sowie die Einsetzung einer wissenschaftlichen Kommission und eines Betroffenenrates. Als nächste erforderliche Umsetzungsschritte werden neben der gesetzlichen Ausgestaltung die Finanzierung, der Zeitplan und die Implementierung vorgesehen.
Die Grundlage für die Arbeiten bildet ein im Vorjahr vom Landtag einstimmig genehmigter Beschlussantrag zur “Überwindung des Tabus ‘sexueller Missbrauch’ auf gesellschaftlicher Ebene und Maßnahmen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und erwachsenen Schutzbedürftigen in kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen in Südtirol”.