Von: mk
Bozen – Für viele Ansuchen und Verfahren braucht es die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung. Die Erklärungen werden im Landesgericht in Bozen verwaltet und müssen auch dort, oder bei den Friedensgerichten, abgeholt werden. „Ein aufwendiger und anachronistischer Vorgang, der nun endlich geändert wird“, erklärt die Süd-Tiroler Freiheit in einer Aussendung.
Schon vor drei Jahren, am 19. Februar 2019, hat die Landesregierung einen Entwurf für eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut betreffend Änderungen zur Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung abgesegnet. U.a. sprach man sich dafür aus, den Nachweis über die digitale Identität (SPID) abrufen zu können. Damit würde der für viele aufwändige Gang zum Gericht in Bozen entfallen.
Auf Anfrage der Süd-Tiroler Freiheit im Landtag präzisierte Landeshauptmann Arno Kompatscher nun, dass es künftig möglich sein werde, die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung über das Portal „my civis“ zu erhalten, zu dem die Bürger mit SPID, elektronischem Personalausweis oder Bürgerkarte Zugang haben. Die zuständigen Ämter seien gerade dabei, einen Regelungsentwurf auszuarbeiten. Dieser müsse am Ende mit dem Justizministerium und dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden.
Die Süd-Tiroler Freiheit begrüßt das Ansinnen und hat sich schon in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung auch im Amt der jeweiligen Heimatgemeinde abgeholt werden kann: „Die nun geplante Digitalisierung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und eine Erleichterung für viele Bürger. Nun gilt es, dies so rasch wie möglich umzusetzen!“