Von: mk
Bozen – Der Stadtrat von Bozen hat heute Vormittag auf Vorschlag von Mobilitätsstadträtin Johanna Ramoser den Beschluss genehmigt, der die Abwicklung eines öffentlichen Verfahrens für die Zuweisung von zehn neuen Taxilizenzen zum Gegenstand hat. Fünf Taxilizenzen sind für Fahrzeuge vorgesehen, die für den Transport von Menschen mit Behinderung ausgestattet sind.
Mit der Ausschreibung der neuen Taxilizenzen möchte die Stadt Bozen den Taxidienst weiter ausbauen und modernisieren. Dabei wurde besonders darauf geachtet, dass der Taxidienst von allen Kundinnen und Kunden problemlos in Anspruch genommen werden kann. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Qualität des Dienstes. Daher sind von den zehn Taxilizenzen fünf Taxilizenzen den Inhabern von Fahrzeugen vorbehalten, die eine geeignete Ausstattung für den Transport von Personen mit Behinderung haben. Diese Taxis können auch alle anderen Kunden befördern, aber das Angebot für Menschen mit Behinderung soll mit dieser Maßnahme prioritär behandelt und weiter ausgebaut werden.
„Mit der Aufstockung der Taxilizenzen setzt die Gemeindeverwaltung einen konkreten Schritt zur Verbesserung eines Dienstes, der wichtig ist und viele Kundinnen und Kunden hat.“ erklärte Stadträtin Ramoser. „Daher wurde die Anzahl der Taxilizenzen aufgestockt und es wurde vor allem auf die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung geachtet. Unser Ziel ist es, einen Dienst anzubieten, den alle problemlos in Anspruch nehmen können, die Wartezeiten sollen verkürzt und das Angebot soll so gestaltet sein, dass es der Nachfrage entspricht.“
Was die Kosten für den Erwerb der Taxilizenzen angeht, so kostet eine gewöhnliche Taxilizenz 100.000,00 Euro. Dieser Preis reduziert sich auf 75.000 Euro, wenn sich die Inhaberin bzw. der Inhaber verpflichtet, für acht Jahre ab Zuweisung der Taxilizenz auch einen Nachtdienst zu gewährleisten. Was hingegen die Taxilizenzen für Fahrzeuge betrifft, die für den Transport von Menschen mit Behinderung geeignet sind, so kosten diese 40.000 Euro.
Für alle Taxilizenzen ist eine Reduzierung von fünf Prozent vorgesehen, wenn das Taxi ein elektrobetriebenes Fahrzeug ist. Wie im geltenden Gesetz vorgesehen, werden 80 Prozent der Einnahmen an die Inhaber der Taxilizenzen zurückerstattet; die restlichen 20 Prozent behält die Gemeindeverwaltung ein, und diese Gelder werden für die Kontrolle und die Verbesserung der Transportdienste, die keine Liniendienste sind, eingesetzt. “Wir sind der Ansicht, dass wir mit der Genehmigung dieses Beschlusses die Streitigkeiten, die es in der vorhergehenden Legislaturperiode zwischen der Gemeindeverwaltung und den Taxifahrern gegeben hat, beigelegt haben“, sagte Bürgermeister Claudio Corrarati. „Das Vertrauen ist wieder hergestellt, denn der Taxidienst ist ein sehr wichtiger Dienst für die Stadt.“




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen