„Die ersten Daten bestätigen Grenzen dieser beiden Maßnahmen“

Steger(SVP) zur Umwandlung des Gesetzesdekretes Nr. 4

Mittwoch, 27. März 2019 | 20:14 Uhr

Rom/Bozen – „Die ersten Daten über die Ansuchen zur ‚Quote 100’ und zum ‚Bürgereinkommen’ bestätigen die Grenzen dieser beiden Maßnahmen“: Dies betonte SVP-Senator Dieter Steger heute im Plenum auch im Namen seiner Kollegen Julia Unterberger und Meinhard Durnwalder.

„Die Auswirkungen der ‚Quote 100’, die einen Generationenwechsel in der Arbeitswelt bezwecken soll, werden begrenzt und somit nicht merklich zu erkennen sein“, erklärt SVP-Senator Dieter Steger. „In der Privatwirtschaft wird für jeweils zehn Pensionierungen ein neuer Arbeitsplatz entstehen: Denn es werden vor allem Angestellte von solchen Unternehmen ansuchen, die sich bereits in Schwierigkeiten befinden – nicht zuletzt auch wegen der wirtschaftlichen Rezession.“ Die öffentliche Verwaltung könne zwar Stellen ausschreiben, aber es werde lange dauern, bis diese dann auch besetzt sind. Der große Personalmangel, der von der Schule bis zur Sanität reicht, bleibe also viele weitere Jahre aufrecht.

Problematisch sei laut Dieter Steger auch, dass nur eines von vier Ansuchen für die ‚Quote 100’ von einer Frau eingereicht werde. „Eigentlich hätte diese Maßnahme auch die von Frauen erbrachten Erziehungs- und Pflegezeiten innerhalb der Familie regeln sollen – tatsächlich verschärft sich aber die Ungleichheit der Geschlechter.“

„Was das ‚Grundeinkommen’ betrifft, sprechen wir uns für Maßnahmen aus, die sich gegen die Armut stellen – ähnlich wie jene in vielen europäischen Ländern“, sagt Dieter Steger. Das italienische ‚Bürgereinkommen’ sei falsch konzipiert, denn es verwechselt und vermischt Armut mit Arbeitssuche. „Es hätte einfach mehr Zeit gebraucht: um die Sozialpartner einzubeziehen, um Armut und Arbeit nicht zu überlagern, um die Arbeitsagenturen zu reformieren, um öffentliche Wettbewerbe für die so genannten „Navigatoren“ auszuschreiben, um wirksame Kontrollen der Empfänger des ‚Bürgereinkommens’ zu ermöglichen.

„Eigentlich müssten wir gegen die Umwandlung des Gesetzesdekretes Nr. 4 stimmen“, erklärt Dieter Steger. „Wir schätzen aber, dass die Regierung eine wichtige Schutzklausel für Südtirol mit aufgenommen hat: Diese ermöglicht es, dass die Südtirolerinnen und Südtiroler, die sich in sozialen und finanziellen Schwierigkeiten befinden, zwischen der Regelung des Staates und jener des Landes wählen können; und wir sind überzeugt davon, dass sich die allermeisten für die vorteilhaftere Landesregelung entscheiden werden. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten.“

Von: ka

Bezirk: Bozen